05.11.2013 | 20:55:00 | ID: 16370 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Rheinland-Pfalz verhandelt erfolgreich gerechtere Agrarförderung

Mainz (agrar-PR) -

„Rheinland-Pfalz hat sich erfolgreich für eine sozial- und umweltgerechtere Verteilung der EU-Agrarmittel in Deutschland eingesetzt. Damit sind die Weichen für eine Neuausrichtung der Agrarpolitik gestellt. Erstmals wird die mittelständische bäuerliche Landwirtschaft in ihrer Leistung und Bedeutung besser anerkannt und gestärkt“, bewertete die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin und Koordinatorin der grünen Länder, Ulrike Höfken, das Ergebnis der gestrigen Sonder-Agrarministerkonferenz in München. „Zwar waren unsere Forderung nach Umverteilung zwischen den Bundesländern zugunsten der bäuerlichen Betriebe noch deutlich größer, sind aber am Widerstand von CDU und Neuen Ländern gescheitert“, so Höfken.

Diese hätten auf ihren außerordentlich hohen Förderanteilen bestanden, obwohl sie ihren Konvergenzstatus, also ihre Sonderstellung, verloren haben. Die Wettbewerbsverzerrungen, die darin bestehen, dass zum Beispiel Sachsen einzelbetriebliche Investitionen mit bis zu 50 Prozent fördern kann, Rheinland-Pfalz dagegen nur mit 15 Prozent, werden nur zum Teil abgebaut. Allerdings habe man die drastischen Kürzungen durch die Bundes- und EU-Ebene zum erheblichen Teil kompensieren können. „Wir haben im Vergleich zum Konzept der ehemaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner eine deutliche Verbesserung für unsere bäuerlichen Betriebe bewirkt“, freute sich Höfken.

Mit den erreichten Umverteilungen in der sogenannten Ersten Säule könne die Direktzahlung stabilisiert und teilweise verbessert werden. „In der neuen Förderperiode erhalten unsere Betriebe für die ersten 46 Hektare einen Zuschlag in Höhe von 50 Euro je Hektar für die ersten 30 Hektar und 30 Euro je Hektar für weitere 16 Hektar. Diese Umverteilung sei für die überwiegend mittelständischen bäuerlichen Betriebe in Rheinland-Pfalz besonders wichtig. Zurzeit bekommen 20 Prozent der Betriebe in Deutschland 80 Prozent der Mittel. „Von der neuen Förderung werden 90 Prozent unserer Betriebe profitieren“, sagte Höfken.

„Besonders erfreut mich, dass wir endlich schrittweise eine bundeseinheitliche Flächenprämie herbeiführen und damit die Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Direktzahlungen besonders zu Lasten von Rheinland-Pfalz beseitigen konnten“, berichtet die Ministerin. Dies geschehe, indem 30 Prozent der Direktzahlungen ab 2015  bundeseinheitlich in Form einer Umweltleistungsprämie gezahlt werden. Die weitere Angleichung erfolge in den drei Jahren 2017, 2018 und 2019.

Positiv sei zudem die Zustimmung aller Länder zu einer Junglandwirteförderung über rund 50 Euro pro Hektar. Sie soll Betrieben bis zu 90 Hektar gezahlt werden. Damit werde die bisherige Landesförderung für die Junglandwirte mehr als ausgeglichen.

Ein Verhandlungserfolg für Rheinland-Pfalz sei auch die Umschichtung von 4,5 Prozent aus der ersten Säule, den Direktzahlungen, in die zweite Säule, zur Stärkung des ländlichen Raumes. Das bedeute für Rheinland-Pfalz rund 40 Millionen Euro für die neue Förderperiode und sei wichtig, um Umweltziele, betriebliche Investitionen, ländliche Entwicklungsprojekte und regionale Wertschöpfung zu unterstützen. Zwar bliebe man damit unter den 15 Prozent Umschichtungsmöglichkeit zurück, die die EU den Ländern ermögliche. Aber so gelinge es in Rheinland-Pfalz, das Programm der ländlichen Entwicklung zu stabilisieren und die Kürzungen des EU-Agrarbudgets zu kompensieren, die Kanzlerin Merkel zu verantworten habe.

Die völlig überholte ungerechte Verteilung der Mittel zur Entwicklung des ländlichen Raums zwischen den Bundesländern habe man zumindest teilweise aufbrechen können, erläuterte Ministerin Höfken weiter. Nun werde für jedes Bundesland eine Mindestausstattung von 50 Euro pro Hektar eingeführt. Für Rheinland-Pfalz konnte die Ministerin sogar 52 Euro pro Hektar aushandeln, um auch hier die EU-Agrarmittelkürzungen zu kompensieren. Gemeinsam mit den Umschichtungen in die zweite Säule bedeute dies für Rheinland-Pfalz ein Plus von rund 24 Millionen Euro.

Geeinigt habe man sich auch auf eine Kleinerzeugerregelung mit einer Förderhöhe von maximal 1250 Euro je Betrieb und einer Befreiung der sogenannten Cross-Compliance-Auflagen und damit zusammenhängenden Kontrollen, berichtete Höfken. Davon profitieren in Rheinland-Pfalz voraussichtlich rund 6000 Betriebe. (mulewf-rlp)

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