01.12.2021 | 12:02:00 | ID: 31660 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Schmitt: 50 Millionen Euro für umweltverträgliche Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz

Mainz (agrar-PR) - Das Land hat 50 Millionen Euro Prämien für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und ökologischen Landbau an insgesamt 9.362 Landwirte und Winzer in Rheinland-Pfalz ausgezahlt. Das hat Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt mitgeteilt. Am 1. Dezember und damit zum frühestmöglichen Zeitpunkt sind rund 30 Millionen Euro EU-, Bundes- und Landesmittel für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) an 7.828 Betriebe in Rheinland-Pfalz ausgezahlt worden. Weitere rund 20 Millionen Euro gingen an 1.534 Betriebe des ökologischen Landbaus.
„Es freut mich, dass wir in diesem Jahr das erste Bundesland sind, das die Prämien an die Landwirte auszahlt. Mein besonderer Dank gilt unseren Kreisverwaltungen, dem DLR Mosel und dem Statistischen Landesamt. Sie haben schnell und professionell gearbeitet, so dass die Landwirte zügig ihre jährlichen Zahlungen für erbrachte Leistungen zur umwelt- und klimaschonenden Bewirtschaftung erhalten können. Wir konnten so den nach EU-Recht frühesten Auszahlungstermin wählen“, sagte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Die Programme der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen gleichen die dem Landwirt entstehenden höheren Kosten für eine umweltverträgliche Bewirtschaftung aus.
Rund 37 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Rheinland-Pfalz erhalten Förderung für eine besonders umweltverträgliche Bewirtschaftung. Das sind gut 263.000 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche. Insbesondere Betriebe mit Dauergrünland nutzen die angebotenen AUKM und die Förderung des ökologischen Landbaus. Für rund 115.000 Hektar Dauergrünland wurden rund 25 Millionen Euro ausgezahlt.

Die AUKM und die Förderung des ökologischen Landbaus sind Bestandteil des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE). Die Landwirte verpflichten sich hierbei über fünf Jahre zu einer besonders umweltschonenden Bewirtschaftung ihrer Flächen. Dies kann zum Beispiel der Anbau einer Mindestanzahl verschiedener Kulturen auf den Ackerflächen eines Betriebes sein oder der Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz oder Düngung.

Die Förderung erfolgt flächenbezogen, d. h. je Hektar wird ein für den jeweiligen Programmteil geltender pauschaler Prämiensatz gezahlt. Die Prämien stellen entsprechend den Vorgaben der EU einen Ausgleich für die Bewirtschaftungsauflagen dar und sollen die höheren Aufwendungen oder Ertragsminderungen ausgleichen.
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