13.05.2014 | 22:20:00 | ID: 17734 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Über vier Millionen Euro Hochwasser-Hilfe an rund 730 landwirtschaftliche Betriebe im Land ausbezahlt

Stuttgart (agrar-PR) - Minister Alexander Bonde: „Land hat hochwassergeschädigte Betriebe in die Lage versetzt, die Zeit bis zur nächsten Ernte zu überbrücken“

„Obwohl das Hochwasser vom 18. Mai bis 4. Juli 2013 in Baden-Württemberg im Vergleich zu den am schwersten betroffenen Bundesländern Bayern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt vergleichsweise geringe Schäden hinterließ, waren etliche landwirtschaftliche Betriebe betroffen. Mit der Hochwasser-Soforthilfe hat das Land 726 hochwassergeschädigte landwirtschaftliche Betriebe mit über vier Millionen Euro unterstützt. Damit haben wir die Betroffenen, die teilweise große Ertragsverluste bis hin zu Totalausfällen verkraften mussten, in die Lage versetzt, die Betriebsführung bis zur nächsten Ernte besser finanzieren zu können“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Dienstag (13. Mai) in Stuttgart.

 

Hintergrundinformationen:

Das Hochwasser vom 18. Mai bis 4. Juli 2013 hatte vor allem Dauergrünland geschädigt, wo vielfach der 1. Schnitt total vernichtet wurde sowie Ackerkulturen und Gartenbauflächen. Regional betrachtet mit Abstand am stärksten betroffen waren landwirtschaftlich genutzte Flächen im Ortenaukreis, gefolgt vom Rhein-Neckar-Kreis und dem Landkreis Rastatt.

 

Unmittelbar nach dem Hochwasserereignis hatte die Landesregierung reagiert und ist den betroffenen Landwirten mit verschiedenen steuerlichen Erleichterungen und einer flexiblen Handhabung von Fördermaßnahmen (MEKA) entgegengekommen.

 

Im nächsten Schritt wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass die betroffenen Betriebe finanzielle Hilfen aus dem von Bund und Ländern gemeinsam eingerichteten Aufbauhilfefonds für die Bewältigung der Schäden der Hochwasserkatastrophe in Anspruch nehmen konnten.

 

Bis Ende Oktober 2013 konnten Betriebe, die einen hochwasserbedingten Ertragsausfall gemeldet hatten, bei den Unteren Landwirtschaftsbehörden einen Antrag auf Hochwasser-Soforthilfe einreichen. Die Beihilfehöhe betrug 50 Prozent des festgestellten Schadens bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro je Betrieb.

 

 

 

Christa Krause
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