04.12.2014 | 22:35:00 | ID: 19264 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Verbraucherminister Alexander Bonde: „Merkel muss nun Farbe bekennen, ob Deutschland ein Anbauverbot für Gentechnik auf unseren Äckern verhängt oder nicht“

Stuttgart (agrar-PR) - Brüsseler Kompromiss zum Anbauverbot von Gentechnikpflanzen weist in die richtige Richtung

Der Kompromiss, der heute Nacht zwischen Europäischem Rat, Parlament und Kommission zum Anbau-Verbot von Gentechnikpflanzen in Europa erzielt wurde, ist zwar ein zaghafter, aber ein erster Schritt, um die Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg und Deutschland vor dem weiteren Anbau von Gentechnikpflanzen zu schützen. Die Bundesregierung hatte in den Verhandlungen mehrfach versucht, wirksame Schutzregelungen zu verhindern und sich damit unmissverständlich auf die Seite der Gentechnik-Befürworter geschlagen. Trotzdem ist es ihr nicht gelungen, die italienische Ratspräsidentschaft davon abzuhalten, dem Europäischen Parlament in seiner klar ablehnenden Haltung zum GVO-Anbau zumindest in einigen Punkten entgegenzukommen. „Wenn es nächsten Dienstag in Brüssel für die Mitgliedstaaten zum Schwur kommt, ob sie dem ausgehandelten Kompromiss zustimmen, werden alle Augen auf Bundeskanzlerin Merkel gerichtet sein. Denn dann muss Merkel Farbe bekennen, ob sie dem überwältigenden Willen der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher folgt und ein Gentechnik-Anbauverbot verhängt – oder ob sie sich weiterhin vor den Karren der Agrogentechnik-Lobby spannen lässt“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde am Donnerstag (4. Dezember) in Stuttgart. Denn, so Bonde weiter: „Wenn Angela Merkel den Kompromiss scheitern lässt, öffnet sie dem Gentechnik-Anbau auf deutschen Äckern Tür und Tor.“

 

Hintergrundinformationen:

Kern des gestern Nacht in Brüssel erreichten Kompromisses ist, dass die Mitgliedstaaten in Zukunft unbefristet den Anbau von einzelnen oder mehreren Gentechnik-Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet untersagen können. Eine Beteiligung der Saatgutproduzenten an diesem Verfahren ist zwar weiterhin vorgesehen, aber nicht verpflichtend für die Mitgliedstaaten. Mit seinen weiter gehenden Forderungen, alle Mitgliedstaaten zu wirksamen Sicherungsmaßnahmen ihrer Landwirte vor der Verunreinigung durch gentechnisch verändertes Saatgut zu verpflichten und auch Haftungsregeln festzuschreiben, konnte sich das Europäische Parlament jedoch nicht durchsetzen.

 

 

Uli Arzberger
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