Oldenburg (agrar-PR) -
Althusmann wartet auf Gutachten für seine Förderzusage. Kultusminister Dr. Bernd Althusmann besuchte am Mittwoch die zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen gehörende Lehr- und Versuchsanstalt (LVA) Echem, um sich vor Ort über die LVA-Ausbaupläne zu informieren. Im Gespräch mit Kammerdirektor Jürgen Otzen und den Kreislandwirten Jens Wischmann und Thorsten Riggert sagte der CDU-Politiker zu, den im August letzten Jahres angezeigten Förderantrag zu unterstützen. „Das Kultusministerium hat dies klar signalisiert“, so Althusmann. „Als Agrarland Nummer 1 können wir auf eine solche Einrichtung nicht verzichten.“
Allerdings seien die finanziellen Möglichkeiten des Ministeriums begrenzt. Auch wenn der Bereich der landwirtschaftlichen überbetrieblichen Ausbildung in den letzten zehn Jahren keine Förderung erhalten habe, sei die beantragte Summe in Höhe von 3,7 Mio. Euro sehr hoch. Althusmann empfahl der Kammer, das „sehr engagierte Projekt“ in Teilschritten zu verwirklichen und weitere Geldquellen zu erschließen. Konkrete Zusagen über die mögliche Fördersumme machte der Minister nicht. „Dazu muss das Gutachten des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) abgewartet werden“, so der Politiker.
Kammerdirektor Jürgen Otzen wies auf den engen Zeitplan hin, der für die Umsetzung des Vorhabens zur Verfügung steht. „Wir müssen bis Ende 2013 das Projekt abgeschlossen und abgerechnet haben. Die Zeit drängt!“, sagte Otzen. Zur Konkretisierung der bisherigen Pläne und für einen schnellen Baubeginn müsse jetzt zügig mit den Ausschreibungen begonnen werden. Voraussetzung dafür sei die Genehmigung durch das BIBB, mit der in Kürze gerechnet werde. Erst dann könnten die Fördergelder freigegeben werden. Nach bisherigen Planungen trägt der Bund 60 Prozent der förderfähigen Bausumme und das Land 30 Prozent. Die verbleibenden zehn Prozent trägt die Kammer.
Zwei Wochen zuvor hatte sich bereits Landwirtschaftsminister Gert Lindemann an gleicher Stelle positiv zu dem Vorhaben der Landwirtschaftskammer geäußert und seine Unterstützung zugesagt. Die Freigabe der Gelder durch das Kultusministerium setzt eine positive Stellungnahme durch das Landwirtschaftsministerium als zuständiges Fachministerium voraus. (lwk-niedersachsen)