Stuttgart (agrar-PR) -
Nachdem die einschlägige Verwaltungsvorschrift Ende August 2011 in Kraft getreten ist, können betroffene Wein- und Obstbaubetriebe die von der Landesregierung eingerichtete Beihilfe für Schäden infolge der Spätfröste Anfang Mai dieses Jahres ab dem 1. September 2011 beantragen. Die Verwaltungsvorschrift, die Antragsunterlagen sowie Erläuterungen und Ausfüllhinweise sind ab 1. September in den Infodienst Landwirtschaft im Internet eingestellt und können dort heruntergeladen werden. Für Fragen zum Antragsverfahren stehen die zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden zur Verfügung. Diese sind auch Bewilligungsbehörde für die Frostbeihilfe.
Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Oktober 2011. Die bewilligten Beihilfen werden bis spätestens 31. Dezember 2011 ausbezahlt.
Weitere Informationen zum Thema Landwirtschaft finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter
www.mlr.baden-wuerttemberg.de . (PD)