Schwerin (agrar-PR) -
Angepasst an die neuen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der EU-Agrarreform hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz die diesjährige Informationsschrift zu den Cross Compliance-Anforderungen der EU fertig gestellt.
„Auch zukünftig ist die Gewährung von EU-Zahlungen an die Beachtung von umfangreichen rechtlichen Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze, Tierschutz sowie guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand der Flächen geknüpft. Daher bitte ich alle Landwirte: Nehmen Sie die Hinweise aus der Broschüre ernst“, so Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Die Broschüre richtet sich sowohl an Direktzahlungsempfänger als auch Begünstigte flächenbezogener Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie enthält für alle Cross Compliance–relevanten Grundanforderungen an die Betriebsführung und die Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand neben einer komplexen Darstellung der Rechtsgrundlagen auch zahlreiche praxisrelevante Hinweise nebst einer Auflistung der jeweils zuständigen Ansprechpartner im Land.
„Mit der vorliegenden Broschüre werden einerseits aus den Vorjahren bekannte Verpflichtungen fortgeschrieben. Andererseits hat die Kommission einige Anforderungen gestrichen oder geändert. Diese Änderungen müssen beachtet werden. Insofern bietet die aktuelle Informationsbroschüre wieder ausführliche Hilfen, alle Anforderungen zu bewältigen, mit dem Ziel, CC-Verstöße und damit einhergehende Sanktionen bei den EU-Zahlungen von vornherein zu vermeiden“, mahnte der Minister.
Wichtige Neuerungen infolge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ergeben sich u. a.
- durch den Wegfall der Klärschlamm- und von drei Tierseuchenrichtlinien sowie der Vorgaben zur Anwendung von phosphathaltigen Düngemitteln,
- durch die künftig entfallenden Verpflichtungen zur Erstellung der Humusbilanz bzw. der Bodenuntersuchung,
- in einigen Vorgaben der Vogelschutz– und der FFH- Richtlinie,
- beim Pflanzenschutz durch Wegfall des Sachkundenachweises und des Nachweises über die Prüfung der Sprüh- und Spritzgeräte,
- durch ein zusätzliches Schnittverbot für Hecken und Bäume während der Nistzeit sowie
- beim Tierschutz hinsichtlich der Vorgaben zur Sedation und Gabe von Betäubungsmitteln beim Enthornen der Kälber.
Die aktuelle Ausgabe für 2015 ist auch im Internet in der Rubrik „Publikationen“ veröffentlicht. Zusätzlich wird sie allen Betriebsinhabern auf der Antrags-CD zur Verfügung gestellt. Sie kann aber auch als gedrucktes Exemplar bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt sowie im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz angefordert werden.