28.12.2023 | 09:28:00 | ID: 38498 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Schmitt: Rund 175 Millionen Euro Direktzahlungen an rheinland-pfälzische Landwirte ausgezahlt

Mainz (agrar-PR) - Das Land Rheinland-Pfalz hat in 2023 insgesamt rund 175 Millionen Euro Direktzahlungen aus Mitteln der Europäischen Union an circa 16.000 rheinland-pfälzische Landwirtinnen und Landwirte ausgezahlt. Das hat Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt mitgeteilt.
Die Direktzahlungen der EU sind für die landwirtschaftlichen Betriebe eine unverzichtbare Einkommensquelle. Die vergangenen Jahre mit Energiekrise, außergewöhnlicher Trockenheit und damit einhergehenden Umsatzeinbrüchen in weiten Teilen der Landwirtschaft zeigen die Bedeutung der Direktzahlungen für die Existenzsicherung unserer Betriebe. Gerade in der aktuellen Situation ist es mir ein besonderes Anliegen, dass es uns in dieser für die Landwirtinnen und Landwirte schwierigen Situation gelungen ist, die Zahlungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Vorgaben des Bundes auf den Weg zu bringen. Die Direktzahlungen sind ein fester Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik“, sagte Landwirtschaftsministerin Schmitt anlässlich der dieser Tage durch das Land Rheinland-Pfalz ausgezahlten EU-Mittel an die Landwirte.

Ausgezahlt wurden zum 27.12.2023 insgesamt rund 175 Millionen Euro Direktzahlungen an die Landwirtinnen und Landwirte. Die Summe beinhaltet die Einkommensgrundstützung, die Umverteilungseinkommensstützung, die Junglandwirte-Einkommensstützung sowie erstmalig die Tierprämien für Mutterschafe/-ziegen und Mutterkühe sowie ebenso erstmalig die Prämien für die Teilnahme an den 2023 neu eingeführten Öko-Regelungen 5 (Kennarten) und 7 (Natura 2000). Weitere Auszahlungen zu weiteren neu eingeführten Öko-Regelungen (Eco-Schemes) erfolgen 2024.

„Mein besonderer Dank gilt unseren Kreisverwaltungen, dem DLR Mosel und dem Statistischen Landesamt. Alle Beteiligten haben mit großem Einsatz und persönlichem Engagement in dieser besonderen Situation dazu beigetragen, dass das Gros der Mittel noch in diesem Jahr an die Landwirte ausgezahlt werden kann. Wir haben so den frühesten Auszahlungstermin realisieren können. Dies war vor dem Hintergrund der zahlreichen Neuerungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowohl für die Antragsteller als auch die Verwaltungen durchaus herausfordernd, doch gemeinsam konnten wir die pünktlichen Auszahlungen meistern“, sagte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Die rund 16.000 rheinland-pfälzischen Landwirte haben Direktzahlungen in Höhe von insgesamt rund 175 Millionen Euro aus Mitteln der Europäischen Union erhalten. Die durchschnittliche Auszahlungssumme liegt bei circa 11.000 Euro pro Betrieb.

Die Einheitsbeträge zur Einkommensstützung wurden 2023 aufgestockt. Für 2023 ergeben sich damit folgende Werte:

- Einkommensgrundstützung:                                                            170,93 Euro je Hektar

- Umverteilungseinkommensstützung:

vom 1. bis zum 40. Hektar:                                                              76,28 Euro je Hektar

vom 41. bis 60. Hektar:                                                                     45,76 Euro je Hektar

- Junglandwirte-Einkommensstützung:                                            141,75 Euro je Hektar
                                                                                                           (für maximal 120 Hektar)

Das bedeutet eine durchschnittliche Förderung von rund 247 Euro je Hektar für die ersten 40 Hektar, für Junglandwirte erhöhen sich diese um die Junglandwirte-Einkommensstützung.

Hinzu kommen weitere 2023 neu eingeführte Direktzahlungen:

Dazu zählen die neu eingeführten Tierprämien (gesamt 3,8 Mio. Euro)

-      Tierprämien für Mutterschafe und -ziegen wurden in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro an 482 Betriebe ausgezahlt.

-      Tierprämien für Mutterkühe erhielten 1.665 Betriebe in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro.

Der Einheitsbetrag für Mutterschafe und -ziegen beträgt je Tier 38,31 Euro und für Mutterkühe 85,72 Euro.

Darüber hinaus honorieren die Direktzahlungen insbesondere über die neuen Öko-Regelungen freiwillige gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft für Klima-, Umwelt- und Naturschutz.

Neue Öko-Regelungen / Eco-Schemes (in 2023 rund 18 Millionen Euro, weitere Auszahlungen zu Ökoregelungen erfolgen 2024)

-      Für die Öko-Regelung 5 (Kennarten) wurden an rund 2.400 Antragstellende rund 17 Millionen Euro ausgezahlt

-      für die Öko-Regelung 7 (Natura 2000) an rund 1.070 Antragstellende rund 1 Millionen Euro.

Der Einheitsbetrag liegt bei der Öko-Regelung 5 bei 312 Euro je ha und für die Öko-Regelung 7 bei 52 Euro je ha.

Die Prämien für die weiteren Ökoregelungen 1, 2, 3, 4 und 6 werden in 2024, voraussichtlich im Frühjahr, ausgezahlt.

Grundsätzlich lässt das EU Recht eine Auszahlung im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember eines Jahres und dem 30. Juni des Folgejahres zu. 

Hintergrund:

Liste der Eco-Schemes / Ökoregelungen (ÖR):

ÖR 1: Brache auf Ackerland

a) Anlage von Brachen auf Ackerland

b) Anlage von Blühstreifen/-flächen auf o.g. Brache

c) Anlage von Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen

d) Altgrasstreifen/-flächen in Dauergrünland

ÖR 2: Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten und Mindestanteil an Leguminosen von 10 Prozent

ÖR 3: Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland

ÖR 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünland des Betriebs

ÖR 5: Nachweis von mindestens 4 regionalen Kennarten

ÖR 6: Bewirtschaftung von Acker- und/oder Dauerkulturen des Betriebs ohne Verwendung von chem.-synth. Pflanzenschutzmitteln bei ein- oder mehrjähriger Anwendung

ÖR 7: Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten

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