06.05.2019 | 21:30:00 | ID: 27373 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Umsatz der Ernährungswirtschaft weiter ankurbeln!

Dresden (agrar-PR) - Neue Regeln zur Absatzförderung tritt in Kraft
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Unternehmen der Ernährungswirtschaft künftig noch gezielter bei der Vermarktung. Dazu tritt morgen (4. Mai 2019) die neue Förderrichtlinie  "Absatzförderung Land- und Ernährungswirtschaft" (RL AbsLE/2019)" in Kraft.

"Die Globalisierung der Märkte und die hohe Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel machen es unseren Unternehmen nach wie vor schwer, sich am Markt zu behaupten und Produkte im Handel zu platzieren", so Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt. "Um den Produktabsatz, den Ausbau und die dauerhafte Erschließung von Absatzmärkten sowie eine fundierte Markterkundung zu unterstützen, haben wir unsere Förderung angepasst. Sie ist auch darauf gerichtet, die Produktion von Qualitätserzeugnissen sowie den Ausbau von Kooperationen zwischen den Unternehmen noch weiter zu verbessern".

Geändert wurde insbesondere die einzelbetriebliche Förderung für die Teilnahme an Messen sowie für Präsentationen. Anstelle der bisherigen Anteilsförderung werden dafür künftig Pauschalen gezahlt. So erhalten landwirtschaftliche Direktvermarkter eine Pauschale in Höhe von 1 000 Euro für die Durchführung von Hoffesten. Wird die Förderung der Teilnahme an einer Fachmesse im ln- oder Ausland beantragt, können dafür 3 000 bzw. 4 000 Euro ausgezahlt werden. Für diese Fälle wurde auch das Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren vereinfacht. Als reine Verbrauchermessen eingestufte Messen sind künftig nicht mehr förderfähig. 

Für die Strukturen in den sächsischen Tourismusgebieten (Destinationsmanagementorganisationen - DMO) hingegen wurden die Förderbedingungen auf Fachmessen konkretisiert. Die Präsentationen dieser Tourismusstrukturen sind künftig auch förderfähig. Voraussetzung ist, dass sie gemeinsam mit bzw. stellvertretend für Unternehmen der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft erfolgen.

Die Unterstützung über Richtlinie  "Absatzförderung Land- und Ernährungswirtschaft" erfolgt aus Landesmitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Im aktuellen Doppelhaushalt 2019/2020 stehen dafür jeweils 780 000 Euro  zur Verfügung.

Richtlinie "Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft" (AbsLE/2019): 

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/1045.htm
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