01.06.2015 | 17:30:00 | ID: 20439 | Ressort: Landwirtschaft | Bio

Backhaus: Bio-Überwachung hat sehr gut funktioniert

Schwerin (agrar-PR) -

Aktuell wird in einigen Medien über ein laufendes Verfahren gegen ein landwirtschaftliches Unternehmen aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald berichtet. Es besteht der Verdacht, dass vorsätzlich falsch deklariertes bio-Fleisch in den Warenverkehr gelangt ist.

„Natürlich ist jeder Fall des Betruges gerade im ökologischen Landbau ein Schlag ins Kontor der gesamten Branche. Das darf nicht geduldet werden, das ist Betrug an der Landwirtschaft und am Kunden. Zum Glück hat die Überwachung sehr gut funktioniert und die verschiedenen Glieder haben gut ineinander gegriffen. Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft nun zügig ihre Ermittlungen abschließt“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Zum Hintergrund: Am 29. November 2013 informierte der Fachverein für Öko-Kontrolle (FÖK) das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF), dass ein Bio-Betrieb über einen längeren Zeitraum schlachtreife, konventionelle Mastschweine zugekauft und diese als biologisch/ökologisch erzeugte Schweine an Schlachthöfe abgegeben hat. Das LALLF ermittelte zu diesem Vorwurf unter Einbeziehung des FÖK (Erfassung der Lieferungen von Schlachtschweinen an verschiedene Schlachthöfe) und des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Vorpommern-Greifswald (Haltungsbedingungen der Schweine im betroffenen Betrieb, Tierhaltungsbücher etc.). Da die Ermittlungen den Anfangsverdacht erhärteten, wurde durch das LALLF am 12. Dezember 2013 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund erstattet, die daraufhin eigene Ermittlungen eingeleitet hat. Zum laufenden Verfahren können keine Aussagen gegeben werden.

Um eine weitere Vermarktung von Schweinen durch den betroffenen Betrieb zu stoppen, wurde durch das LALLF noch im Dezember 2013 ein bis zum 31. März 2014 befristetes Vermarktungsverbot für ökologische/biologische Erzeugnisse auf der Grundlage von Artikel 91 (2) der VO (EU) 889/2008 verfügt. Der Schweinebestand wurde zum 01. April 2014 aus dem ökologisch/biologisch bewirtschafteten Betrieb ausgegliedert und an einen konventionellen Betrieb abgegeben. (regierung-mv)

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