13.03.2024 | 17:44:00 | ID: 38995 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

Backhaus: Neues Jagdgesetz kann zum 1. April in Kraft treten

Schwerin (agrar-PR) - Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung der Novelle des Landesjagdgesetzes zugestimmt. Der für die Jagd in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus hat erneut für den Beschluss geworben.

„Die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern und die Gäste unseres Landes lieben unseren Wald, der 24 % unserer Landfläche bedeckt. Die vielen Waldbesucher schätzen ihn als grüne Lunge und die Waldbesitzer leben mit und vom Wald. Aber die Klimaveränderung und die jüngsten Trockenjahre gingen nicht spurlos an unserem Wald vorbei. Deshalb ist es eine aktuelle Aufgabe und Herausforderung, den Wald vielfältiger, gemischter und standortbezogen nach ökologischen Kriterien so zu bewirtschaften, dass er strukturreicher und damit klimastabiler wird.

Die neuen Regelungen zur Abschussplanung und Bewirtschaftung zielen genau darauf ab. Dort, wo die Waldverjüngung wegen zu hoher Verbissbelastung kaum eine Chance hat, kann eigenverantwortlich stärker gejagt werden, als anderswo, wo ein höheres Äsungspotential besteht.

Das eröffnet den Revierinhabern die Möglichkeit flexiblere auf höhere Wildbestände reagieren zu können. Dieses ist in Zeiten des Klimawandels wichtig, damit die Verjüngung der standortgerechten Baumarten auch ohne Zaun gelingen kann. Für die Waldbesitzer ist dieses durchaus ein Kostenfaktor. So kostet ein Hektar Zaun zum Schutz der heranwachsenden nächsten Baumgeneration etwa 6.000 Euro. Es geht aber ebenso darum, Wildschäden in der Feldflur zu vermeiden.

Entgegen den Verlautbarungen einzelner Interessenvertreter halte ich an der Einheit von Wald und Wild nach wie vor fest. Jeder weiß, ich bin kein Freund von extremen Auffassungen und suche in Streitfragen stets den ausgewogenen Kompromiss. Und das ist mit der neuen Regelung zur Wildbewirtschaftung in Mecklenburg-Vorpommern gelungen. Ich bin davon überzeugt, dass die Hegegemeinschaften verantwortungsbewusst damit umgehen werden.

Mit der Festschreibung des Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald wird den Hegegemeinschaften darüber hinaus ein Instrument an die Hand gegeben, ihr Raum-Zeit-Management bei der Wildbewirtschaftung im Interesse der Entwicklung klimastabiler Wälder objektiver auszurichten.

Die 15.456 Jägerinnen und Jäger sichern mit viel Fleiß und Anstrengungen die Lebensgrundlagen für einen artenreichen Wildbestand in unserem Land und halten diesen gesund. Wie wichtig die Jägerinnen und Jäger sind, um großen wirtschaftlichen Schaden vom Land abzuwenden, hat der Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gezeigt. Während andere Länder hunderte Millionen Euro einsetzen mussten und noch einsetzen, konnte bei uns im Land die Tierseuche in Rekordzeit getilgt werden. Für ihr Engagement in der Seuchenbekämpfung kann man den Jägerinnen und Jägern daher nicht genug danken. Dieses geschieht mit sehr viel Achtung und einer hohen Verantwortung gegenüber dem Wild. Das Jagen von Wild ist dabei nur eine von vielen Aufgaben im Revier, allerdings krönt sie auch das Weidwerk. Mit viel jagdlichem Geschick und unter besonderer Achtung vor der Kreatur bringen die Jägerinnen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern jährlich etwa 125.000 Hirsche, Reh oder Wildschweine mit einem beachtlichen Gesamtgewicht von rd. 3.700 Tonnen zur Strecke gebracht. Ich bin davon überzeugt, dass in MV auch weiterhin verantwortungsvoll und nachhaltig gejagt wird.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Wolf und Wolfshybriden: Sie werden dem Jagdrecht unterstellt. Hierdurch wird diese Tierart zum sogenannten Doppelrechtler. Durch den Umstand, dass beide Rechtskreise im LM in einer Fachabteilung angesiedelt sind, bietet sich das verwaltungstechnische Management des Wolfes in einer Hand an. Aufgrund seines Schutzstatusses hat der Wolf keine Jagdzeit. Für eine Vergrämung oder Entnahme eines Wolfes bedarf es Ausnahmen aus beiden Rechtskreisen (Naturschutzrecht und Jagdrecht). Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht bietet aber auch die Chance für die Jägerschaft, in stärkerem Maße als bislang das Monitoring dieser neuen Wildart maßgeblich und öffentlichkeitswirksam durchzuführen.

Wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, können die Jagdgenossenschaften zukünftig ihr Jagdkataster kostenfrei führen. Auch das Thema Bleiminimierung wurde angefasst. Mit einer Übergangsfrist von drei Jahren wird aus Verbraucherschutzgründen für die Erlegung von Schalenwild die Verwendung von nahezu bleifreier Munition vorgeschrieben. Nach einem langen und intensiven Diskussionsprozess verfügt MV nun über ein modernes Jagdgesetz, das zwar wie jedes Gesetz einen Kompromiss darstellt – aber einen Kompromiss, mit dem alle Seiten gut werden leben können.“
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