07.03.2016 | 08:00:00 | ID: 21979 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: Antragsfrist für Förderung bis zum 1. April verlängert

Potsdam (agrar-PR) - Aus der Richtlinie des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUL-Forst-RL FWZ) stehen für 2016 noch Haushaltsmittel zur Verfügung. Die ursprüngliche Frist zur Beantragung von Zuwendungen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse wurde um vier Wochen – bis zum 1. April – verlängert.

Interessenten aus forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, die das Jahr 2016 als Durchführungsraum für ihre Projekte planen, können nun einen Antrag bis zum 1. April einreichen.

Die Förderrichtlinie hat das Land Brandenburg in Kraft gesetzt, um die weitere Entwicklung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse zu unterstützen. Jährlich stehen in diesem Fördertopf 1,2 Millionen Euro zur Verfügung, die zu 60 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent vom Land Brandenburg bereitgestellt werden.

In Brandenburg liegt die durchschnittliche Waldbesitzgröße bei sieben Hektar. Das führt zu erheblichen Bewirtschaftungsnachteilen gegenüber großen Forstbetrieben. Rund 17.600 Brandenburger Waldbesitzer haben sich deshalb in 298 anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften zusammengeschlossen. (mlul-brandenburg)
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