01.03.2022 | 11:41:00 | ID: 32449 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

ThüringenForst startet Verbiss- und Schälschadensinventur

Erfurt (agrar-PR) - In wenigen Wochen starten die Forstämter mit einer besonderen Inventur: Alle drei Jahre müssen durch Wild verursachte Vegetationsschäden im Wald erfasst werden
Seit 2010 wird im dreijährigen Turnus im Gesamtwald Thüringens das Verbiss- und Schälgeschehen durch Wild im Wald mittels Stichprobenraster erhoben. Insbesondere Rot- und Rehwild verursacht, wenn es hohe Wilddichten erreicht, teils massive Schäden an den heimischen Waldbäumen. Besonders dramatisch in Zeiten der Wiederbewaldung und des Waldumbaus sind die ökologischen Schäden, wie Pflanzenverlust und Artenverarmung. Den Waldbesitzern beschert dies hohe finanzielle Verluste und Mehrkosten, weil z. B. Kulturen durch Zäune geschützt werden müssen. Vom Rotwild geschälte Bäume werden faul und faules Holz kann nicht mehr verwendet werden. Die Inventurergebnisse münden deshalb in einem forstlichen Gutachten, dass eine der Voraussetzungen für die Abschussplanfestlegungen der Unteren Jagdbehörden für die nächsten Jahre sein wird. Denn nur ökosystemangepasste Wildbestände lassen klimastabile Mischwälder wachsen.

Alle drei Jahre müssen Wildschadensgutachten erstellt werden
„Nach § 32 des Thüringer Jagdgesetzes hat die untere Forstbehörde die Aufgabe, alle drei Jahre ein forstliches Gutachten zu erstellen, welches durch die untere Jagdbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte vor der Bestätigung der Abschusspläne zu berücksichtigen ist“, erläutert Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Mit Hilfe dieses Gutachtens soll folglich der Einfluss des wiederkäuenden Schalenwildes (Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwild) auf die derzeitige, aber auch perspektivische Baumartenentwicklung dargestellt werden.

Wesentliche Grundlage des forstlichen Gutachtens sind die Ergebnisse der Verbiss- und Schälinventur, die nach einem thüringenweit einheitlichen Inventurverfahren durchgeführt wird. Darüber hinaus sind insbesondere die wildbezogenen Aussagen des Forstschutzmeldewesens, die Verjüngungsentwicklung auf gezäunten Waldflächen und die Wiederbewaldung von Schadflächen im forstlichen Gutachten zu berücksichtigen.

Stichprobenerhebungen in allen Landkreisen über alle Waldbesitzarten
Die Verbiss- und Schälinventur erfolgt als eine Stichprobenaufnahme auf allen Waldflächen im Freistaat Thüringen. Insgesamt werden rund 250.000 Pflanzen erfasst. Die Inventurleitung obliegt dem der Landesforstanstalt unterstellten Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrum Gotha (FFK). Diese setzt geschulte Inventurtrupps der Forstämter bzw. private Forstdienstleister ein. Waldbesitzer und Jagdpächter können den Außenaufnahmen beiwohnen, um höchstmögliche Verfahrenstransparenz zu gewährleisten.

Auf einer Fläche von jeweils 150 Hektar wird eine Aufnahme der Naturverjüngung durchgeführt, auf weiteren Flächen erfolgt eine Aufnahme der Schälschäden. Rehwild frisst ausgesprochen gerne die Triebe und Knospen junger Laubbäume, wie Buche, Eiche oder Ahorn. Während dies bei ökosystemverträglichen Wilddichten hinnehmbar ist, wird es bei überhöhten Wildpopulationen zum Problem. Die geschädigten Jungbäume zeigen Zuwachsverluste, kümmern vor sich hin, sterben bei wiederholtem Verbiss ab oder werden vollständig „herausgefressen“. So werden klimastabile Mischwälder schleichend entmischt und damit artenärmer. Rot-, Dam- und Muffelwild schält besonders gerne die Rinde mittelalter Fichten, Douglasien und Weißtannen. In diese Wunden dringen Bakterien und Pilze ein und lassen den Baum von innen faulen. Schon bei geringen Sturmereignissen brechen diese Bäume.

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