12.02.2012 | 11:15:00 | ID: 12182 | Ressort: Landwirtschaft | Land & Leute

Verlust landwirtschaftlicher Flächen eindämmen

Dresden (agrar-PR) - Staatsminister Frank Kupfer fordert, bei Eingriffen in die Natur anstelle von Kompensationsmaßnahmen auf meist landwirtschaftlichen Flächen auch einen finanziellen Ausgleich zu akzeptieren.
In einem gemeinsamen Schreiben mit seinen Amtskollegen aus den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen bittet er den Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen, auf eine dafür notwendige Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hinzuwirken. Das würde die Länder ermächtigen, das Ersatzgeld anerkennen zu können.  

Bei der Agrarministerkonferenz Ende Oktober 2011 hatten die Minister vereinbart, die Bundesregierung bei ihrem Ziel, die Inanspruchnahme von Freiflächen bis zum Jahr auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, zu unterstützen. Ziel müsse es auch sein, so die Minister, den Flächenverbrauch beim Ausgleich von Eingriffen in die Natur zu Lasten der Landwirtschaft deutlich zu verringern.  

„Ca. fünf Hektar Boden gehen jeden Tag in Sachsen verloren – für Siedlungs-, Wirtschafts- oder Verkehrsprojekte“, sagt der Minister. „Wir müssen diesen Verlust vorwiegend landwirtschaftlicher Flächen eindämmen. Als eines von wenigen Bundesländern haben wir uns deshalb ein konkretes Ziel gesetzt: Wir wollen den Flächenverbrauch auf weniger als zwei Hektar pro Tag bis zum Jahr 2020 senken.

Ein Mittel dafür kann sein, für Eingriffe in die Natur in Zukunft nicht nur Ausgleichsmaßnahmen zu fordern, die zu Lasten landwirtschaftlicher Nutzfläche gehen, sondern auch die Zahlung von Ersatzgeld zu ermöglichen. Egal ob Straßenbau oder Gewerbegebiete – bisher werden für den Ausgleich für Eingriffe in die Natur fast ausnahmslos landwirtschaftliche Flächen gebraucht. Das kann so nicht weiter gehen. Ich möchte erreichen, dass Brachflächen, die nicht mehr für Industrie-, Gewerbe- oder Wohnbebauung verwendet werden, im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen mit Hilfe des Ersatzgeldes für Bauprojekte des Freistaates Sachsen genutzt werden.“

Der Freistaat ist bestrebt, den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu verringern. Gegenwärtig gibt es mehrere Förderprogramme sowie das lnstrument der Altlastenfreistellung, um brachliegende Flächen zu revitalisieren, Gebäude wieder zu nutzen, Flächen zu entsiegeln bzw. Altlasten zu sanieren.

Die seit August 2008 geltende Ökokonto-Verordnung erleichtert Investoren die Suche nach Kompensationsflächen, die sie für den Ausgleich von Eingriffen in Natur oder Landschaft benötigen. Griffen Investoren dafür früher oft auf wertvolle landwirtschaftliche Flächen zurück, können sie nun naturschutzfachlich sinnvolle Gebiete nutzen und somit helfen, Flächen zu sparen. (smul)
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