Erfurt (agrar-PR) - Der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr.
Volker Sklenar, bittet um Rücksicht und Verständnis für die langsameren
Erntefahrzeuge, die auch in dieser Saison wieder an Sonn- und
Feiertagen unterwegs sind. „Die Ernte hat begonnen und jeder
Gutwettertag muss genutzt werden, um die Ernte heimzubringen“, so der
Minister. Der Minister verweist auf eine Ausnahmegenehmigung vom
Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für Erntefahrzeuge während der
Erntezeit. Genehmigungen gibt es für die Mähdruschfrüchte- und
Raufutterernte bzw. für Zuckerrüben- und Pressschnitzeltransporte.
Auf
Thüringens Straßen (ausgenommen Bundesautobahnen) werden die
Ausnahmegenehmigungen für landwirtschaftliche Erntetransporte weiterhin
von der zuständigen Genehmigungsbehörde in Weimar problemlos erteilt.
Hintergrund:
Aufgrund
der unterschiedlichen Handhabung zum Sonn- und Feiertagsfahrverbots in
den einzelnen Bundesländern wurde im Bundesrat ein Verordnungsentwurf
vorgelegt, um eine bundesweit einheitliche Handhabung des
Sonntagsfahrverbots für LKW und bestimmte schwere Nutzfahrzeuge zu
erreichen. Der Verordnungsentwurf wurde der Bundesregierung nach
Maßgabe einzelner Änderungen (u.a. Erweiterung auf Transport
landwirtschaftlicher Erzeugnisse während der Erntezeit) in Juni 2009
zur Entscheidung zugeleitet.
Thüringen hält auch weiterhin an
der einfachen Verfahrensweise zur Erteilung entsprechenden
Ausnahmegenehmigungen für landwirtschaftliche Erntetransporte fest. Im
Zuge der Kampagne für Zuckerrüben- und Pressschnitzeltransporte über
die Landesgrenzen hinaus (z.B. Sachsen-Anhalt) verweisen wir auf die
sehr unterschiedlichen Verfahrensweisen zur Erteilung von
Ausnahmegenehmigung zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot.