23.12.2013 | 13:32:00 | ID: 16728 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Brandenburgs Landwirte gehen sorgsam mit Pflanzenschutzmitteln um

Potsdam (agrar-PR) - Der Pflanzenschutzdienst kontrolliert in jedem Jahr ausgewählte Betriebe. 2012 wurden Kontrollen in insgesamt 453 Betrieben, also in mehr als sieben Prozent der Agrarbetriebe des Landes, durchgeführt.

Das Ergebnis: Brandenburgs Bauern halten sich an die Auflagen des Pflanzenschutzes. Im Jahr 2012 wurden in sieben Fällen Verstöße gegen die Anwendungsbestimmungen beziehungsweise Anwendungsgebiete festgestellt. Das entspricht 1,5 Prozent der kontrollierten Betriebe.

Nach den Worten von Agrarminister Jörg Vogelsänger zeigt die jetzt ausgewertete Statistik, „dass Brandenburgs Landwirte sorgsam mit Pflanzenschutzmitteln umgehen.“ Die Ergebnisse der Kontrollen belegen, dass die überwiegende Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe Brandenburgs die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes einhält und die Auflagen der eingesetzten Pflanzenschutzmittel erfüllt. Soweit im Einzelfall Verstöße festgestellt werden, müsse dem nachgegangen und sanktioniert werden. „Die Zahlen belegen aber eindeutig, dass unsere Landwirte gut ausgebildet und in der Lage sind, mit den hohen Anforderungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln umzugehen.“

In den ausgewählten Betrieben werden Sachkunde der Pflanzenschutzmittelanwender und der ordnungsgemäße Zustand der Pflanzenschutzgeräte und die Einhaltung von Anwendungsbestimmungen der eingesetzten Pflanzenschutzmittel geprüft. Dabei zählt die Einhaltung von Abstandsauflagen zu Gewässern zu den feststehenden Kontrollschwerpunkten. Weitere Schwerpunkte werden nach aktuellen Erfordernissen festgelegt. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Hubschraubern und anderen Luftfahrzeugen in Deutschland ist grundsätzlich verboten. Das Pflanzenschutzgesetz sieht aber genehmigungspflichtige Ausnahmen von diesem Verbot für Wälder und Weinbau in Steillagen vor. Auf landwirtschaftlichen Flächen werden in Brandenburg keine Pflanzenschutzmittel aus der Luft ausgebracht. Luftfahrzeuganwendungen finden ausschließlich zur Bekämpfung von Waldschädlingen statt. Über jeden Einsatz wird erst nach genauer Prüfung entschieden. Bei den 2013 erfolgten Helikoptereinsätzen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in kommunalen Bereichen und Straßen handelte es sich nicht um Pflanzenschutzmaßnahmen. Die Maßnahmen dienten dem Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Eichenprozessionsspinners und wurden auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes mit zugelassenen Bioziden durchgeführt.

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