22.08.2012 | 21:55:00 | ID: 13429 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Verstärkte Kontrollen beim Ausbringen von Unkrautbekämpfungsmitteln

Schwerin (agrar-PR) - Nachdem die Getreideernte im Land weitgehend abgeschlossen ist, wird bereits wieder Raps gesät.
Allerdings: Im letzten Jahr gab es lokal Probleme mit der Abdrift (z.B. durch Wind) von Unkrautbekämpfungsmitteln, die den Wirkstoff Clomazone enthielten.

Auf Initiative von Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern schränkte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zulassungsbehörde die Anwendungsmöglichkeiten für diese Produkte drastisch ein.

Die Ausbringung clomazonehaltiger Herbizide ist seither in einem Umkreis von 100 Metern um Siedlungen verboten. Die Tageshöchsttemperaturen bestimmen zudem, ob und wann diese Mittel überhaupt ausgebracht werden dürfen.

Sind über 20 Grad vorhergesagt, ist dies nur zwischen 18 und 9 Uhr erlaubt, bei über 25 Grad ist die Anwendung verboten. Der Minister fordert die Landwirte in ihrem eigenen Interesse zum sensiblen Umgang mit dem Wirkstoff Clomazone auf.

Gleichzeitig mahnt er zur strikten Einhaltung der durch das Bundesamt verhängten Anwendungsvorschriften. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Kürzungen von Ausgleichszahlungen.

Seit einer Woche führt der Pflanzenschutzdienst des Landes nun verstärkt Kontrollen im Land durch - nicht nur zu den üblichen Dienstzeiten! Zudem werden Versuche zum Einsatz neuer Ausbringungsdüsen durchgeführt, um das Problem der Abdrift künftig technisch noch effektiver zu lösen.

Der Wirkstoff Clomazone stand im Verdacht, allergische Reaktionen auslösen zu können. Bei Pflanzen kann er zu Blattaufhellungen führen. (PD)
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