23.06.2023 | 16:31:00 | ID: 36694 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Blauzungenkrankheit: Deutschland ist wieder seuchenfrei

Wiesbaden (agrar-PR) - Impfung der Tiere bleibt weiterhin wichtig
Hessen gilt bereits seit einem Jahr als frei von der Blauzungenkrankheit, seit kurzem erfüllt ganz Deutschland diesbezüglich den Status „seuchenfrei“. Mit der Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 am 1. Juni 2023 wurden alle Regionen in Deutschland von der EU-Kommission wieder als frei von der Blauzungenkrankheit (BTV) anerkannt.

Impfung als Vorsorgemaßnahme

Um den Seuchenfreiheitsstatus nicht zu gefährden, müssen weiterhin Vorsorgemaßnahmen eingehalten werden. Kommt es zu neuen Ausbrüchen der BTV, so sieht das EU-Tiergesundheitsrecht umgehende Maßnahmen wie beispielsweise die Einrichtung einer Sperrzone mit einem Radius von mind. 150 km um den betroffenen Betrieb vor. In der Sperrzone gelten unverzüglich strenge Regelungen für die Verbringung von Wiederkäuern und Kameliden. Diese Tiere dürfen die Sperrzone nur verlassen, wenn sie einen vollständigen Impfschutz gegen die BTV besitzen. Jungtiere bis zu einem Alter von 90 Tagen dürfen nur dann aus der Sperrzone transportiert werden, wenn die Muttertiere vollständig gegen BTV geimpft sind.

Für den vollständigen Impfschutz müssen mindestens zwei Impfungen im Abstand von ca. 21 Tagen durchgeführt und eine vom Hersteller vorgegebene Zeit bis zur Bildung der schützenden Antikörper abgewartet werden. Wenn in allen betroffenen Tierhaltungen erst mit Beginn der Ausweisung einer Sperrzone die Tiere geimpft werden, so können diese Tier erst nach Ablauf mehrerer Monate wieder verbracht werden. Um derartige Einschränkungen und damit mögliche Schäden und Leiden bei empfänglichen Tieren zu vermeiden, sollten sie gegen BTV geimpft werden. Da die Impfung gegen die BTV nur mit einer Genehmigung der örtlich zuständigen Veterinärbehörde durchgeführt werden darf, bittet das Hessische Umweltministerium die Tierhalterinnen und Tierhalter sich mit der örtlich zuständigen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen.

Schutz vor der Wiedereinschleppung aus nicht BTV-freien Regionen

Benachbarte Staaten wie Luxemburg, Frankreich, Italien sowie die Schweiz gelten nicht als frei von der Blauzungenkrankheit. Um einen Eintrag des Virus in hessische Betriebe zu vermeiden und den Freiheitsstatus aufrechtzuerhalten, dürfen Tiere aus nicht BTV-freien Regionen nur in hessische Betriebe eingestellt werden, wenn Sie von einem amtlichen Gesundheitszertifikat begleitet werden, in dem die besonderen Garantien bezüglich BTV von der für den Herkunftsbetrieb zuständigen Veterinärbehörde bescheinigt sind.

Hintergrund
Die BTV ist eine virusbedingte Erkrankung für die neben Wiederkäuern wie Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer auch Neuweltkameliden empfänglich sind. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides.

Mit dem Geltungsbeginn des EU-Tiergesundheitsrechts am 21. April 2021 wird die Bekämpfung der BTV für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich geregelt. Mit der Listung als Tierseuche der Kategorie C müssen Maßnahmen getroffen werden, damit sich diese Seuche nicht in anderen Teilen der Union ausbreitet, die amtlich seuchenfrei sind oder in denen es Tilgungsprogramme für die gelistete Seuche gibt. Diese Mitgliedstaaten bzw. Zonen sind in der Durchführungs-verordnung (EU) 2021/620 gelistet.

Nähere Informationen zu BTV sind auf der Internetseite des HMUKLV eingestellt und unter dem folgenden Link zugänglich:
https://umwelt.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen
Pressekontakt
Frau Ira Spriestersbach
Telefon: 0611 - 815-1020
Fax: 0611 - 815-1943
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de
Pressemeldung Download: 


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.