Schwerin (agrar-PR) -
Auch wenn der Sperrbezirk 3 km rund um den Seuchenausbruchsbetrieb in Heinrichswalde, Landkreis Vorpommern-Greifswald, gestern aufgehoben wurde, bleibt das landesweite Aufstallungsgebot von Nutzgeflügel nach wie vor weiter bestehen.
Die Aufhebung des Sperrbezirkes bedeutet lediglich, dass in einem 3km Radius rund um Heinrichswalde, Nutzgeflügel mit Genehmigung der Veterinärbehörden wieder gehalten werden darf. Eine Haltung war bisher nicht möglich. Das Aufstallungsgebot bleibt auch hier weiter bestehen.
Das Ministerium weist darauf hin, dass die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von der Stallpflicht auf Antrag des Halters genehmigen können. Dies wird jedoch an strenge Auflagen und einzuhaltende Bedingungen geknüpft. (regierung-mv)