18.09.2023 | 16:32:00 | ID: 37406 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Keine ASP-Sperrzonen im Landkreis Ludwigslust-Parchim mehr – Land und Kreis danken allen Beteiligten

Schwerin (agrar-PR) - Im Landkreis Ludwigslust-Parchim können die Sperrzonen zum Schutz vor weiterer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aufgehoben werden. Dies hat das zuständige Gremium der EU-Kommission vergangene Woche, knapp zwei Jahre nach dem ersten ASP-Nachweis im Südosten des Landkreises, zunächst mündlich mitgeteilt.
Die amtliche Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsverordnung der EU-Kommission mit Streichung der Gebiete aus der Listung wird in dieser Woche erwartet. Das Ausbleiben weiterer Nachweise auf das ASP-Virus seit Oktober 2022 und die kontinuierlich durchgeführten Maßnahmen sind Grundlage für diese Entscheidung.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zeigte sich froh und erleichtert: „Wir haben alle hart auf diesen Tag hingearbeitet – die Behörden, die Forstleute, die Jagdausübungsberechtigten und natürlich die schweinehaltenden Betriebe, die nun viele Monate strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten mussten. Damit ist es MV in Deutschland erstmalig gelungen, ASP-Sperrzonen, die aufgrund des Nachweises von ASP bei Wildschweinen eingerichtet wurden, vollständig aufzuheben. In Europa ist dies bislang nur in Belgien und Tschechien gelungen, wo es sich ebenfalls um punktuelle Einträge gehandelt hat.

Mein ausdrücklicher Dank gilt den Mitarbeitenden der Veterinärbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim, die die Seuchenlage mit hohem Sachverstand analysiert, gemanaged und penibel dokumentiert haben. Auch für die enge Zusammenarbeit mit dem Bund und dem Friedrich-Loeffler-Insitut (FLI) in dieser Frage bin ich dankbar. Das BMEL hat unsere Anliegen tatkräftig gegenüber der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vertreten.
Ich freue mich, dass wir für den Moment Entwarnung geben können, auch wenn die Lage insbesondere an der Grenze zu Polen, von wo aus uns seit Juli wieder gehäuft ASP-Nachweise in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze MV gemeldet werden, weiter angespannt bleibt.“

Landrat Stefan Sternberg betonte: „Diese Nachricht ist auch eine besondere, da es bislang bei einer so großen Fläche keine Freigabe durch die EU in so kurzer Zeit gegeben hat. Durch unsere Beharrlichkeit in der Umsetzung der Maßnahmen, die enge Zusammenarbeit mit den Landesbehörden und die entgegenkommende Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft sowie der Jagdausübungsberechtigten konnten wir nicht nur verhindern, dass sich die ASP im Land oder darüber hinaus weiter ausbreitet, sondern die ASP im Landkreis vollständig tilgen. Dafür auch von meiner Seite einen ausdrücklichen Dank an alle Mitstreiterinnen und Mitstreiter.“ Landrat Sternberg erklärte, dass die Restriktionsgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim ursprünglich eine Gesamtfläche von etwa 120.000 Hektar umfassten. Mit der Allgemeinverfügung des Landrates vom 2.06.2023 verringerte sich die Fläche auf rund 30.000 Hektar. Nun ist in Abstimmung mit dem Nachbarlandkreis Prignitz in Brandenburg und dem Agrarministerium M-V die komplette Aufhebung der Einschränkungen möglich.

Mit der Aufhebung entfallen die verfügten Nutzungseinschränkungen. Im Moment müssen im gesamten Landkreis Ludwigslust-Parchim Schweißproben gestreckter Wildschweine zur Untersuchung auf ASP entnommen werden. Künftig wird sich diese Probenahme mit Veröffentlichung einer neuen Allgemeinverfügung auf die bisherigen Restriktionsgebiete beschränken.

Rückblick: Am 24. November 2021 wurde die Afrikanische Schweinepest erstmalig im Landkreis Ludwigslust-Parchim bei einem Wildschwein festgestellt. Das Geschehen im Landkreis war zweigeteilt, markiert durch die Autobahn A24. Es gab seither insgesamt 47 Nachweise des ASP-Virus bei Wildschweinen, davon stammt nur ein positiver ASP-Befund vom 2. Dezember 2021 aus dem Bereich Redlin und damit nördlich der A24. Die übrigen 46 Feststellungen erfolgten südlich der A24 innerhalb des ausgewiesenen und eingezäunten Kerngebietes. Der letzte Fund von Teilen eines infizierten Wildschweines stammt vom 4. Oktober 2022. Hierbei handelte es sich um Knochenteile eines Laufes mit sehr wenig Gewebeanhaftungen. Von den Experten des FLI wurde eine Liegezeit von mindestens 2,5 Monaten angenommen.

Insgesamt wurden zum Schutz vor weiterer Ausbreitung der ASP rund 135 Kilometer Festzaun in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg rund 100 Kilometer Festzaun zur doppelten Einzäunung des Kerngebietes und entlang der Landesgrenze verbaut. Als wesentlich für die vergleichsweise schnelle Eindämmung des Seuchengeschehens gilt auch ein intensives Monitoring des Wildschweinbestandes in dem betroffenen Gebiet und eine verstärkte Bejagung, um die Infektionskette zu durchbrechen. Außerdem erfolgte über den gesamten Zeitraum mit 80 speziell ausgebildeten Fallwildsuchhunden eine intensive Suche, um infiziertes Material aus dem Gebiet zu entfernen und somit die Infektionskette zu durchbrechen.

Mehr unter www.kreis-lup.de/asp
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