20.06.2013 | 19:10:00 | ID: 15302 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Landtag verabschiedet bundesweit einmaliges Verbandsklagerecht im Tierschutz – Kritik an Bundesregierung

Düsseldorf (agrar-PR) -

Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel hat den heutigen Beschluss des NRW-Landtags über die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzvereine begrüßt. „Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den Tierschutz. NRW wird damit Vorreiter in Deutschland und wir setzen einen weiteren wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um“, sagte der Minister.

„Dieses Gesetz ist in seinen umfassenden Klage- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Tierschutzvereine bislang einmalig in Deutschland. Ich bin mir sicher, dass es Signalwirkung entfalten wird. Bereits jetzt haben sich einige andere Bundesländer unseren Gesetzentwurf als Vorbild genommen“, sagte Minister Remmel. Letztlich gehe es darum, das verfassungsrechtlich verankerte Staatsziel des Tierschutzes umzusetzen. Das NRW-Verbandsklagerecht sei ein Beitrag dazu, betonte der Minister, und solle Vorbild für einen stärkeren Tierschutz auch auf Bundesebene sein. Remmel: „Wir setzen uns für eine umfassende Novelle des Tierschutzgesetzes auf Bundesebene ein, die insbesondere eine wesentliche Verbesserung der Haltungsbedingungen für Nutztiere, ein Verbot von Börsen mit exotischen Tieren und ein bundesrechtliches Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine umfassen soll.“

Das jetzt vom NRW-Landtag beschossene Gesetz stärkt die Beteiligungs- und Anhörungsrechte von Tierschutzvereinen. Sofern sie vom Land eine Anerkennung erhalten haben, eröffnet das Gesetz Tierschutzvereinen nun die Möglichkeit, bereits im Vorfeld bestimmter Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren Stellung zu nehmen. Sofern die Verletzung von Tierschutzvorschriften im Raume steht, können die Vereine Klagen gegen tierschutzrelevante Erlaubnisse, etwa zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln erheben oder gegen  Genehmigungen zum Bau neuer Ställe. Gegen die Genehmigung von Tierversuchen ist eine Feststellungsklage zulässig.

Es gehe mit dem neuen Verbandsklagerecht vor allem darum, im Sinne des Tierschutzes eine Überprüfungsmöglichkeit durch die Gerichte dort einzuführen, wo es sie bislang nicht gab, betonte der Minister. Erstmals werde es nun möglich, dass anerkannte Tierschutzorganisationen in solchen Fällen als Sachwalter der Tiere auftreten könnten. „Bislang konnte nur gegen zu viel Tierschutz geklagt werden, nicht aber gegen zu wenig“, sagte Remmel.

Dieser Missstand werde nun durch das neue Gesetz abgestellt, ohne aber berechtigte Interessen von Akteurinnen und Akteuren in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung zu verletzen. Kritik übte der Minister an der Bundesregierung.

Die Regierungsfraktionen haben bisher die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechtes kategorisch abgelehnt. „Hier in Nordrhein-Westfalen setzen wir uns aktiv für den Tierschutz ein und setzen unsere Vorhaben in die Tat um“, ergänzte Remmel. „Bundesministerin Aigner ist dagegen beim Tierschutz bisher nur als Ankündigungsminister aufgefallen, die keine eigene Hausmacht hat.“

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