04.03.2013 | 23:13:00 | ID: 14633 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Sachstand zu Aflatoxin-belastetem Futtermittel: Probenergebnisse aus Schleswig-Holstein sollen Mitte der Woche vorliegen

Kiel (agrar-PR) - Wegen des Verdachts auf Aflatoxin-belastetes Futtermittel haben Kontrolleure des Landeslabors seit Freitag vier Proben von landwirtschaftlichen Betrieben entnommen.

Diese stammen von Betrieben, die direkt aus Niedersachsen verdächtige Lieferungen bezogen hatten (nach Mitteilung aus Niedersachsen vom 1. März 2013) und bei denen noch Restbestände dieser Futtermittel-Partien vorhanden waren. Ergebnisse der Proben werden voraussichtlich am Mittwoch vorliegen, teilte das Landwirtschaftsministerium heute (4. März) mit. Restbestände des Futtermittels bleiben weiterhin gesperrt.

Neben zehn Betrieben, die direkt aus Niedersachsen Futtermittel bezogen haben, wurde noch ein Futtermittelhersteller in Schleswig-Holstein beliefert. Dieser hat mit der Lieferung Ferkelfutter in unterschiedlichen Einmischraten hergestellt. Von seinen Beständen wurden ebenfalls Proben genommen. Milchviehbetriebe sind nach bisherigen Erkenntnissen weiterhin nicht betroffen.

Die Vertriebswege des Futtermittelherstellers sind inzwischen bekannt.

Es wurden 37 Landwirte in Schleswig-Holstein beliefert (75 Lieferungen) und vier Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern (5 Lieferungen). Außerdem ging eine Lieferung an einen Mischfutterhersteller in Schleswig-Holstein, vier Lieferungen an einen weiteren Mischfutterhersteller, drei Lieferungen an ein Mischfutterwerk in Mecklenburg-Vorpommern. Möglicherweise ist noch Sackware an einzelne Betriebe gegangen.

Alle Betriebe wurden informiert, ebenso die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern.

Aufgrund einer Risikobetrachtung blieben am Montag in 14 Schweinehaltungen, die von dem Mischfutterhersteller beliefert wurden, die Restbestände des Futters gesperrt. Hier ist es nach Risikoberechnungen möglich, dass die Höchstmengen an Aflatoxin B1 überschritten wurden. Für die anderen Betriebe ist dies nicht der Fall.

Für betroffene Geflügelhöfe gilt nach wie vor, dass die Lebern und Nieren nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen, da sich in diesen Organen möglicherweise  Aflatoxin angereichert hat. Das wird amtlich kontrolliert. Die Beschränkung gilt ausschließlich für die Tiere, die Futter erhalten haben, das möglicherweise über den zulässigen Grenzwert hinaus mit Aflatoxin B 1 belastet war. Fleisch von Geflügel kann jedoch unbedenklich verzehrt werden, weil sich dort kein Aflatoxin anreichert. Für Schweine gibt es keine Beschränkungen.

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