29.08.2023 | 19:25:00 | ID: 37237 | Ressort: Landwirtschaft | Weinbau

Schmitt: „Wo Ahr draufsteht, ist Qualität drin!“

Mainz (agrar-PR) - Die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Daniela Schmitt hat im Rahmen ihrer Sommerreise den Bescheid zur Anerkennung offiziell an die Schutzgemeinschaft Ahr übergeben. Die Anerkennung wurde bereits 2020 ausgesprochen, jedoch verhinderten sowohl die Corona-Pandemie als auch die verheerende Flutkatastrophe im Jahr 2021 eine frühere offizielle Übergabe der Urkunde.

„Die Ahr erstreckt sich auf einer Länge von rund 90 Kilometern von der Quelle bis zur Mündung in den Rhein. Den Besuchern fallen dabei die steilen Weinberge auf. Die extrem schwierige Bewirtschaftung, meist in Handarbeit zu erledigen, ist aufwändig für die Winzerinnen und Winzer, doch die hohe Qualität der geernteten Trauben und die daraus gewonnenen Spitzenweine sind Lohn für Ihre Mühen", sagte Schmitt. Sie betonte die Bedeutung der Schutzgemeinschaft Ahr in der Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen.

Schmitt hob die hohe Qualität der Ahr-Weine hervor - insbesondere des Spätburgunders, der auf Schieferböden mit einzigartigem Mikroklima gedeiht: „Die zahlreichen Prämierungen und Auszeichnungen, die jedes Jahr an die Ahr gehen, sind dafür der beste Beweis."

Die Schutzgemeinschaft Ahr, bestehend aus engagierten Erzeugern und Produzenten, trägt die Verantwortung für die hochwertige geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und hat die Möglichkeit, zukünftige Anpassungen an gesetzliche Änderungen in der Weinwirtschaft maßgeblich zu gestalten. Ministerin Schmitt betonte: „Die Systematik, dass geographische Angaben bei Wein nicht nur ein Hinweis auf die Herkunft der Trauben, sondern auch ein Qualitätsversprechen sind, ist für Ihre Kundinnen und Kunden wichtig. Wo Ahr draufsteht, ist Qualität drin!“

Hintergrund Schutzgemeinschaften:

Schutzgemeinschaften gemäß § 22g des Weingesetzes übernehmen die Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen. In Rheinland-Pfalz sind Schutzgemeinschaften in allen Anbaugebieten durch das MWVLW anerkannt worden. Diese Gemeinschaften fördern die Selbstverwaltung der Herkunftsbegriffe g.U. und g.g.A. in der Weinwirtschaft. Sie moderieren Willensbildungsprozesse innerhalb der Branche, schützen und fördern den Ruf des Anbaugebiets und seiner Weine. Sie verwalten die Anforderungen an geschützte Weine in sogenannten Lastenheften und können Anpassungen vornehmen. Die Anerkennung erfordert repräsentative Erzeugergruppen, Weinbergflächen und Weinerzeugung im Gebiet, repräsentative Vertretung der Trauben- und Weinerzeuger, sowie demokratische Satzungen.
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