27.11.2013 | 19:35:00 | ID: 16520 | Ressort: Umwelt | Klima

Hochwasser: Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert

Hannover (agrar-PR) - NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden / Förmliches Verfahren folgt/ Presseinformation vom 27. November 2013
Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten erfolgt in Niedersachsen in zwei Schritten: Zunächst ermittelt der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) auf Grundlage umfangreicher Messungen und Berechnungen die Überschwemmungsgebiete und sorgt für ihre vorläufige Sicherung. Die endgültige Verordnung erfolgt anschließend im Rahmen eines förmlichen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter der Regie der Unteren Wasserbehörden - den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbständigen Städten.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage das förmliche Verfahren zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz", heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz".

Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt - auch ohne staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren - sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.

Der NLWKN in Cloppenburg hat in den Landkreisen Emsland, Cloppenburg und Osnabrück folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

  • Das Überschwemmungsgebiet der Großen Hase, des Essener Kanals und der Überfallhase in den Landkreisen Emsland, Cloppenburg und Osnabrückliegt auf dem Gebiet der Gemeinden Herzlake, Menslage und Essen und der Städte Löningen und Quakenbrück.
    Das Überschwemmungsgebiet hat eine Gewässerlänge von ca. 32 km von der Einmündung des Hahnenmoorkanals in die Große Hase bis zur neuen Sohlengleite in Quakenbrück. Die Überschwemmungsgebietsfläche beträgt ca. 33 km².
    Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. erfolgt am 27.11.2013.
  • Das Überschwemmungsgebiet eines Abschnittes der Hunte, von der Grenze zum Landkreis Vechta (Fluss-km 120,250) bis zur Römerbrücke in Nierhüsen (Fluss-km 137,630) in den Landkreisen Vechta und Osnabrück befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinden Bohmte, Damme und Steinfeld.
    Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. ist am 27.11.2013.

Der NLWKN in Stade hat in den Landkreisen Cuxhaven, Stade und Rotenburg (Wümme) folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

  • Das Überschwemmungsgebiet der Oste in den Landkreisen Cuxhaven, Stade und Rotenburg (Wümme) liegt auf dem Gebiet der Samtgemeinden Am Dobrock, Hemmoor, Börde Lamstedt, Nordkehdingen, Himmellpforten, Oldendorf und der Stadt Bremervörde. Es erstreckt sich über rund 62 km entlang der Oste zwischen Bremervörde und der Mündung in die Elbe.
    Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 20.11.2013.
  • Das Überschwemmungsgebiet der Schwinge in den Landkreisen Stade und Rotenburg (Wümme) liegt auf dem Gebiet der Stadt Stade, der Samtgemeinde Fredenbeck und der Stadt Bremervörde. Es erstreckt sich über rund 28 km entlang der Schwinge.
    Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 13.11.2013.

Der NLWKN Betriebsstelle Süd in Göttingen hat im Landkreis Northeim die folgenden Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

  • Die Überschwemmungsgebiete der Gewässer Allerbach, Bewer und Spüligbach liegen auf dem Gebiet der Stadt Dassel. Das Überschwemmungsgebiet der Dieße liegt auf dem Gebiet der Städte Dassel und Einbeck und das Überschwemmungsgebiet der Rebbe liegt auf dem Gebiet der Stadt Einbeck Die Überschwemmungsgebiete erstrecken sich auf einer Länge von Allerbach 3 km, Bewer 6,47 km, Dieße 12,07 km, Rebbe 7,30 km und Spüligbach 5,59 km.
    Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. erfolgte am 06.11.2013.

Herausgeber: Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

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