13.03.2024 | 15:24:00 | ID: 38992 | Ressort: Umwelt | Tier

„Problemwölfe“ sollen schneller geschossen werden können

Schwerin (agrar-PR) - Die Umweltministerkonferenz hatte Ende des vergangenen Jahres beschlossen, auf Basis von neu festgelegten Kriterien die Entnahme eines schadensstiftenden Wolfes zu beschleunigen und zielgerichtet umzusetzen. Im Kern geht es darum, in Gebieten mit erhöhten Rissvorkommen in einem bestimmten Zeitkorridor und räumlich begrenzt beschleunigte Entnahmen zu ermöglichen. In mehreren Beratungen ist die AG Wolf der „Wolfsländer“ (Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) unter Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns heute zu einem gemeinsam getragenen Ergebnis gekommen. Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

„Ziel der AG Wolf war es, die neuen Kriterien für eine Wolfsentnahme möglichst einheitlich zu definieren und ein einheitliches Verwaltungshandeln dieser besonderen Form der artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung beim Wolf für die Entnahmen in den Ländern zu ermöglichen. Hier sind wir dank der engagierten Kolleginnen und Kollegen nun auf einen weitestgehend gemeinsamen Nenner gekommen. Grundsätzlich werden die Länder die landesspezifischen Besonderheiten dann eigenständig in der jeweiligen konkreten Umsetzung berücksichtigen. Eine wichtige Zusage, die notwendigen Rahmenbedingungen bis zum Beginn der Weidesaison abgesteckt zu haben, haben wir eingehalten. Das war mir sehr wichtig. Nun kommt es darauf an die Regelung für MV so schnell wie möglich umzusetzen.“

Gemeinsame Thesen zur beschleunigten Entnahme von schadensstiftenden Wölfen:

Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen

„Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen“ sind Gebiete, in denen deutlich mehr Rissereignisse bei mindestens durch den Grundschutz geschützten Nutztieren auftraten, als in anderen von Wölfen besiedelten Räumen. Für den Zeitbezug wird die Anzahl an Nutztierrissen, bei denen der Wolf als Verursacher hinreichend sicher festgestellt wurde, im Verhältnis zu einer Zeiteinheit betrachtet. Die an der AG beteiligten Länder stellen fest, dass dieser Betrachtungszeitraum in der Regel 6 Monate entsprechen soll, jedoch bei Bedarf länderspezifisch angepasst werden kann.

Diese Aggregation von Rissereignissen soll auf der durchschnittlichen Grundfläche eines Wolfsterritoriums von 200 (bis 500) km² erfolgen. Diese so abgeleiteten Gebiete mit einem erhöhten Rissaufkommen sollen sodann länderspezifisch anhand von Verwaltungsgrenzen abgebildet werden.

Entnahmegebiet und Entnahmezeitraum

Im Normalfall erfolgt die Bemessung des Entnahmegebietes im 1.000 Meter-Radius von der Außengrenze/Zäunung der im Rissgutachten bezeichneten Weide, auf der sich der Nutztierriss ereignet hat. Bei im Nachgang nicht mehr nachvollziehbarer mobiler Zäunung, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Wanderschäferei, kann die Bemessung des 1.000 Meter-Radius ausgehend vom Rissort zum Risszeitpunkt erfolgen. Eine konkrete Abgrenzung der Entnahmefläche sollte anhand von erkennbaren Landschaftselementen erfolgen. Die 21-Tage Frist zur beschleunigten Entnahme bei erhöhtem Rissaufkommen beginnt gemäß UMK-Beschluss unmittelbar ab dem Risszeitpunkt.

Feststellung des Schadenverursachers

Die Feststellung, ob ein Wolf schadensstiftend war, erfolgt durch die zuständige Behörde auf Grundlage der Rissbegutachtung anhand von vorgefundenen und sorgfältig dokumentierten Hinweisen zum Verursacher. Eine genetische Individualisierung vor Zulassung der Entnahme ist gemäß UMK-Beschluss nicht erforderlich. Es wird aber durch die in der AG beteiligten Länder zur zielgerichteten Vollzugskontrolle und für die Entscheidung zum weiteren Vorgehen empfohlen, eine genetische Artbestimmung und Individualisierung im Nachgang vorzunehmen.

Tierschutz

Die in der AG beteiligten Länder stimmen darin überein, dass der Schutz von Elterntieren von unselbstständigen Welpen durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden muss.
Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
Telefon: 0385-588 16003
Fax: 0385-588 16022
E-Mail: e.klaussner-ziebarth@lm.mv-regierung.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Deutschland
Telefon:  +49  0385  588-0
Fax:  +49  0385  588-6024(25)
E-Mail:  poststelle@lm.mv-regierung.de
Web:  http://www.lm.mv-regierung.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.