Stuttgart (agrar-PR) -
Landesbeirat für Tierschutz befasst sich mit dem krankhaften Sammeln von Heimtieren und der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung "In der Öffentlichkeit wird das krankhafte Sammeln von Tieren, das
so genannte 'animal hoarding', nicht als sozialmedizinisches Problem
wahrgenommen. Eine derartige Anhäufung von Tieren, die von den
Besitzern oft nicht artgerecht gehalten werden können, stellt die
Behörden vor kaum lösbare Probleme. Dies gilt insbesondere dann, wenn
es um die anderweitige Unterbringung dieser Tiere geht", sagte die
Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum,
Friedlinde Gurr-Hirsch MdL am Freitag (14. August) in Stuttgart. "Den
wenigsten Menschen ist bewusst, dass es sich beim 'animal hoarding' um
eine Krankheit handelt", so Gurr-Hirsch. Daher bat die Staatssekretärin
auf Anzeichen von auffälligen Tieransammlungen, gerade auch in
Wohnungen, zu achten. Nur so könne betroffenen Menschen und Tieren
frühzeitig geholfen werden.
Der Landesbeirat für Tierschutz betonte in seiner letzten Sitzung,
dass in jüngster Zeit vermehrt Fälle von krankhaftem Sammeln von Tieren
bekannt geworden seien. Zudem werde eine hohe Dunkelziffer vermutet.
Die Auflösung derartiger, oft sehr großer Tierbestände ist für Behörden
und Tierschutzvereine eine große Herausforderung. Der
Landestierschutzbeirat begrüßte die Bestrebungen der
Tierschutzverbände, das Thema der Öffentlichkeit bewusst zu machen.
Weiter hat sich der Landestierschutzbeirat dafür ausgesprochen, dass
bestimmte, vom Tierschutzgesetz vorgesehene, Ausnahmen von der
Betäubungspflicht bei operativen Eingriffen gestrichen werden sollten.
"Im Bereich der betäubungslosen Kastration von Ferkeln werden derzeit
verschiedene Alternativen geprüft. Ich bin zuversichtlich, dass hier in
absehbarer Zeit praxistaugliche Lösungen zur Verfügung stehen werden",
sagte Staatssekretärin Gurr-Hirsch.
Der Landesbeirat für Tierschutz hat sich in seiner letzten Sitzung
zudem gegen die Anbindehaltung von Rindern ausgesprochen, da diese
insbesondere die Bewegungsmöglichkeit, die Körperpflege und das
Sozialverhalten der Tiere deutlich einschränken würde. Die
Staatssekretärin wies darauf hin, dass zunächst die Auswirkungen dieser
weitreichenden Forderung geprüft werden müssten. "Eine Umstellung der
Anbindehaltung auf andere Haltungssysteme verursacht hohe
Investitionskosten, die aufgrund der kleinstrukturierten Landwirtschaft
in Baden-Württemberg und der derzeit schlechten Lage am Milchmarkt
durch die Betriebe, auch mit staatlicher Unterstützung, nicht bewältigt
werden können", sagte die Staatssekretärin. "Die Anbindehaltung kommt
besonders in kleinen Betrieben noch vor. Im Rahmen des nach wie vor
stattfindenden Strukturwandels ist damit zu rechnen, dass die Anzahl
dieser Betriebe weiter abnimmt", erklärte Gurr-Hirsch.
Weitere Informationen zum Thema Tierschutz sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum unter
www.mlr.baden-wuerttemberg.de abrufbar.