03.03.2012 | 12:10:00 | ID: 12358 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Artenschutz sollte ein selbstverständlicher Teil unseres Handels sein

Schwerin (agrar-PR) - "Die Verantwortung zum Erhalt der Artenvielfalt kann und muss durch jeden Einzelnen wahrgenommen werden. Artenschutz sollte ein selbstverständlicher Teil unseres Handelns sein."
"Der weltweite Rückgang der Artenvielfalt kann nur gestoppt werden, wenn auch persönliches und regionales Handeln überprüft und verantwortungsbewusst gestaltet wird. Allein durch Verzicht auf den Konsum tierischer oder pflanzlicher Souvenirs kann beispielsweise ein ganz persönlicher Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt geleistet werden", sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus gestern anlässlich des heutigen "Tags des Artenschutzes", der alljährlich am 3. März an die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) erinnert.

In Mecklenburg-Vorpommern unterstützten aktuell 3.104 Tierhalter von 23.118 besonders geschützten Wirbeltieren das Anliegen des CITES durch die erforderliche Meldung und Kennzeichnung der Tiere. In der überwiegenden Mehrheit handelt es sich bei diesen Tieren um Vögel und Schildkröten.

Die Meldepflichten bestehen auch für Produkte und Teile dieser Tiere, wie z.B. Tier-Präparate, Pelzmäntel oder Gegenstände aus Elfenbein, für die bei einer geplanten Vermarktung gesonderte Bescheinigungen beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden müssen. Einige leicht züchtbare Arten sind von den Meldepflichten befreit, darunter beispielsweise etwa 70 Vogelarten (meist Sittiche) und einige Kriechtierarten (z.B. Geckos).

Vergessen wird von Tierhaltern nicht selten, dass für eine Reihe von Arten auch eine Verpflichtung zur eindeutigen Kennzeichnung besteht, um die Herkunft der Tiere jederzeit ermitteln zu können. Dies gilt nicht nur für die Beringung von Jungvögeln kurz nach dem Schlupf. Es sind beispielsweise auch die Fotonachweise in den CITES-Bescheinigungen für einige Schildkrötenarten häufiger (bis zu 2x jährlich bei Jungtieren) zu aktualisieren.

Das im Land Mecklenburg-Vorpommern für den Vollzug der Regelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zuständige Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG, www.lung.mv-regierung.de) steht für Rückfragen zu dieser Thematik gern zur Verfügung.


Hintergrund:

Mit dem "Tag des Artenschutzes" wird alljährlich an die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzabkommens am 3. März 1973 erinnert. Das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" - kurz "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (englisch: CITES, Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) zielt insbesondere darauf ab, den Handel mit vom Aussterben bedrohten und deshalb streng geschützten Arten oder mit diesen in Zusammenhang stehenden Produkten zu unterbinden.

Dies ist notwendig, da ein unreglementierter Handel mit solchen Arten oder Produkten wie Fellen, Federn oder Präparaten oft mit starken Beeinträchtigungen der ohnehin bereits gefährdeten natürlichen Lebensgemeinschaften einhergeht.

Schätzungen zufolge betrug der Umfang des internationalen Handels mit geschützten Arten im Jahre 2011 etwa 14 Milliarden €. Allein auf dem Frankfurter Flughafen mussten im Jahre 2010 2700 tote und 3800 lebende Tiere durch die Zollorgane beschlagnahmt werden.

Aufgrund der teilweise recht umfangreichen gesetzlichen Verpflichtungen zur Unterstützung der Artenschutzbemühungen sollte sich jeder künftige Tierhalter vor der Anschaffung nicht nur umfangreich über die erforderlichen Haltungsbedingungen, sondern auch über die artenschutzrechtlichen Vorgaben informieren. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise die Internetadresse http://www.bfn.de/0305_cites.html empfohlen werden. (PD)
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Frau Eva Klaußner-Ziebarth
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