Bern (agrar-PR) -
Seit 2008 richtet der Bund seine Subventionen an die Kantone im Rahmen von vierjährigen Programmvereinbarungen aus. Der Bundesrat hat am 29. Juni 2011 die Rahmenkredite im Umweltbereich für die zweite Programmperiode 2012 bis 2015 zu Handen des Parlaments verabschiedet.
Die zweite Periode der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen dauert von 2012 bis 2015. Der Bundesrat hat am 29. Juni 2011 die dafür notwendigen Rahmenkredite im Umweltbereich zu Handen des Parlaments genehmigt. Dieses wird über die Kredite im Rahmen der Botschaft zum Voranschlag 2012 entscheiden.
Seit 2008 richtet der Bund seine Subventionen an die Kantone auf der Basis von vierjährigen Programmvereinbarungen aus. Grundlage dafür ist die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). In den Programmvereinbarungen legen Bund und Kantone gemeinsam fest, welche Leistungen erbracht werden sollen und welche Subventionen der Bund dafür zur Verfügung stellt.
Für die erste Leistungsperiode 2008 bis 2011 wurden mit den 26 Kantonen 223 Programmvereinbarungen ausgehandelt und zwar in den Bereichen "Wildtiere, Jagd, Fischerei", "Wald", "Schutz Naturgefahren", "Natur und Landschaft", "Hochwasserschutz" sowie "Lärmschutz". Neu hinzu kommen für die Programmperiode 2012 bis 2015 Programmvereinbarungen im Bereich Revitalisierung in Zusammenhang mit der Umsetzung des auf Anfang 2011 geänderten Gewässerschutzgesetzes. (bafu)