München (agrar-PR) - Die Heckenpflegeprämie kann ab sofort bei
den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden.
Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen.
Die
Antragsfrist endet am 30. September. Die Heckenpflege wird im Rahmen
des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms als eigenständige Maßnahme
honoriert. Ziel ist der Erhalt von Hecken und Feldgehölzen als prägende
Elemente der bayerischen Kulturlandschaft sowie als Lebensraum für eine
Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten. Um ihre Aufgaben dauerhaft
erfüllen zu können, müssen Hecken und Feldgehölze fachgerecht gepflegt
werden. Pro Ar (100 Quadratmeter) gepflegter Hecke bzw. Feldgehölz gibt
es 100 Euro. Antragsberechtigt sind neben Landwirten auch
Landschaftspflegeverbände und anerkannte Naturschutzvereine. Die Ämter
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erarbeiten unentgeltlich
individuelle Pflegekonzepte, die Voraussetzung für eine Förderung sind.
Das Ministerium empfiehlt den Antragstellern daher eine frühzeitige
Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt. Nähere Informationen dazu sind
im Internet unter
www.landwirtschaft.bayern.de
zu finden.