29.08.2013 | 12:30:00 | ID: 15884 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Hochwasservorbeugung: Überschwemmungsgebiete gesichert

Hannover (agrar-PR) -

Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden - den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten - als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz", heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz".

Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt - auch ohne staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren - sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.

Der NLWKN in Hannover/Hildesheim hat im Landkreis Hildesheim folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

Die Überschwemmungsgebiete der Riehe und Alme erstrecken sich auf einer Länge von ca. 10,0 bzw. 6,9 km über den Landkreis Hildesheim (Stadt Bad Salzdetfurth, Samtgemeinde Sibbesse und Samtgemeinde Lamspringe). Die Ausdehnung der Überschwemmungsgebiete wurde erneut ermittelt.

Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. erfolgt am 28.08.2013.

Der NLWKN Cloppenburg hat in den Landkreisen Osnabrück und Vechta folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet des Lutter Mühlenbaches im Landkreis Vechta befindet sich in der Gemeinde Goldenstedt. Das ÜSG ist 2,3 km lang.

Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. erfolgt am 28.08.2013.

Die ausgegrenzten Siedlungsflächen im Überschwemmungsgebiet der Hase im Landkreis Osnabrück zwischen Mittellandkanal (MLK) und Eversburg wurden auf einer Länge von 11,2 km vorläufig gesichert.

Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. erfolgt am 4.09.2013.

Achim Stolz

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

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