08.09.2023 | 15:50:00 | ID: 37317 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Wirtschaft, Politik und Verwaltung beim Klimaschutz-Treffen im Ministerium

Schwerin (agrar-PR) - Rund 70 Vertreter aus Wirtschaft, Politik sowie Landes-, Landkreis- und Kommunalverwaltung diskutierten heute im Klimaschutzministerium in Schwerin gemeinsam mit Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus über rund 30 klimarelevante Modellprojekte, die auf Teilhabe und Akzeptanz ausgelegt sind und vor allem darauf abzielen, dass die enerierte Wertschöpfung in M-V bleibt.

„Die hohe Teilnehmerzahl verdeutlich die Bedeutung des Themas“, sagte Minister Backhaus in seiner Begrüßungsrede. „Mein Ziel und unsere aller Aufgabenstellung ist es, Modellprojekte voranzubringen, handelnde Akteure miteinander zu verknüpfen und dafür zu sorgen, dass die Kommunen und Gemeinden – also die Menschen vor Ort – von Klimaprojekten profitieren. Letzteres ist aus meiner Sicht ein zentraler Faktor, wenn es darum geht, Akzeptanz zu schaffen. Ich denke dabei ganz klar an den Ausbau der Erneuerbaren Energien oder an die Maßnahmen, die Eingang in unser Landesklimaschutzgesetz finden sollen. Derzeit werden alle Erkenntnisse, die wir aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gewonnen haben mit den zuständigen Ressorts abgestimmt. Grundsätzlicher Klimaschutz als kommunale Verpflichtung ist nicht im Gesetz festgelegt. Als Soll-Vorschrift ist festgehalten, die Tätigkeiten der Landkreis-, Amts- und Gemeindeverwaltungen in eigener Verantwortung bis 2040 klimaneutral zu organisieren“, führte er aus.

Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz MV für die Kommunen ergeben sich aus der Umsetzung der Bundesgesetzgebungen:

Das Klimaanpassungsgesetz wird derzeit im Bundesrat behandelt und sieht eine Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte für Kommunen über 10.000 Einwohner sowie für kreisfreie Städte und Landkreise vor.

Das Energieeffizienzgesetz steht im Herbst zum Beschluss im Bundestag. Es legt fest, dass alle öffentliche Stellen ihren Energieverbrauch jährlich um 2 Prozent reduzieren sollen. Es schreibt die Einführung eines entsprechenden Energiemanagementsystems vor. Finanzierungsfragen zur Umsetzung des Gesetzes werden derzeit erörtert.

Das Wärmeplanungsgesetz liegt in der Zuständigkeit des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommerns. Aktuell befindet sich das Gesetz in der Bundesratsbefassung. Es verpflichtet Gemeinden mit über 100.000 Einwohner bis Juni 2026 zur Erstellung einer Wärmeplanung. Dies betrifft hierzulande nur die Stadt Rostock, die bereits über eine Wärmeplanung verfügt. Gegebenenfalls wird eine Anpassung erforderlich. Gemeinden bis 100.000 Einwohner sollen aufgefordert werden, bis Juni 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen, wobei Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner nach Ermessen des Landes ein vereinfachtes Verfahren umsetzen können.

Die Klimaschutzförderung des Landes für die Periode 2021-2027 richtet sich an Unternehmen und Kommunen. Die entsprechenden Richtlinien befinden sich in der Endabstimmung auf Fachebene. Gefördert werden können Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen reduzieren, z.B.

a) durch Steigerung der Energieeffizienz oder
b) durch Entwicklung bzw. Errichtung von intelligenten Energiesysteme und Energiespeicherung dienen,
sofern sie nicht durch die Europäische Union oder die Bundesregierung anderweitig auskömmlich gefördert werden.

Zulässige Fördermaßnahmen sind

- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
- Planung von investiven Maßnahmen zur intelligenten Kopplung
- Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz (über den gesetzlichen Standard hinaus)
- Investive Maßnahmen der Entwicklung/Errichtung kleinräumiger
- Energiesysteme und lokale Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Pilotprojekte für neue Lösungen

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit

- Für unternehmen sich hinsichtlich der Verbesserung der Energieeffizienz durch die Kampagne MVeffizient der LEKA MV
- Für Kommunen und Unternehmen, sich durch die Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprojekten des Leea, insbesondere zu Fördermitteln des Bundes und der EU
beraten zu lassen.
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Frau Eva Klaußner-Ziebarth
Telefon: 0385-588 16003
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E-Mail: e.klaussner-ziebarth@lm.mv-regierung.de
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