Erfurt (agrar-PR) -
Kernzone auf 75 Prozent der Nationalparkfläche vergrößert Ab heute wird die Kernzone des Nationalparks Hainich von 29 auf 75
Prozent der Nationalparkfläche deutlich vergrößert. „Mit der Verordnung
zur Änderung der Schutzzonen im Nationalpark Hainich vom 26.06.2009
treiben wir die Entwicklung unseres Nationalparks konsequent voran“,
erklärt Minister Dr. Sklenar.
Im Nationalpark Hainich soll
sich der "Urwald mitten in Deutschland" ungestört entwickeln können.
„Diese Entwicklung muss jedoch auf einer rechtlich verbindlichen
Grundlage auch langfristig sichergestellt sein“,
so Thüringens Minister
für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. Die Kernzone (Schutzzone
1), in der die Natur der natürlichen Entwicklung überlassen bleibt, ist
nun 5.650 Hektar groß. Dies war erforderlich, um den Schutzzweck zu
gewährleisten und internationale Qualitätsstandards zu erreichen.
Die
übrige Fläche des Nationalparks bildet die Schutzzone 2. Für die
touristische Nutzung ergeben sich dadurch keine neuen oder erweiterten
Beschränkungen. Das über 100 km lange Wanderwegenetz und die sonstigen
Erlebniseinrichtungen bleiben erhalten und können wie bisher
weitergenutzt werden. „Vielmehr kommen noch neue Einrichtungen hinzu,
wie zum Beispiel der in diesem Jahr eröffnete verlängerte
Baumkronenpfad eindrucksvoll zeigt. Alles muss gut aufeinander
abgestimmt sein“, so Minister Dr. Sklenar weiter.
„Mit der
Vergrößerung der Kernzone ist auch eine wichtige Voraussetzung für die
von uns angestrebte Anerkennung des Hainich als Weltnaturerbe „Deutsche
Buchenwälder“ durch die UNESCO geschaffen.
Auch leistet der
Nationalpark nachgewiesener Maßen einen wichtigen Beitrag zur
regionalen Wertschöpfung. Die dadurch aufstrebende touristische
Entwicklung in der Region schafft schließlich auch neue Arbeitsplätze
und Einkommen. Somit ist der Naturschutz ein wichtiger Bestandteil der
zukunftsfähigen Entwicklung der Nationalparkregion Hainich, von der
alle profitieren werden“, gibt Minister Dr. Sklenar einen Ausblick.
Die
rechtliche Grundlage für Thüringens etwa 7.500 Hektar großen
Nationalpark wurde bereits 1997 mit dem Thüringer Gesetz über den
Nationalpark Hainich geschaffen. Die Verordnung ergänzt dieses Gesetz
und tritt am 31.07.2009 in Kraft.