07.09.2023 | 11:15:00 | ID: 37304 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Hochwasserschutz: NLWKN genehmigt Deichbauvorhaben in der Gemeinde Apen

Oldenburg/Apen (agrar-PR) - Rechter Deich am Nordloher-Barßeler Tief bei Bucksande soll verstärkt und erhöht werden.
Um den Hochwasserschutz im Landkreis Ammerland zu verbessern, soll der Deich entlang des Nordloher-Barßeler Tiefs bei Bucksande in der Gemeinde Apen erhöht und verstärkt werden. Dieses Deichbauvorhaben ist nun einen wichtigen Schritt vorangekommen: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat den Antrag des zuständigen Leda-Jümme-Verbandes zur Erhöhung und Verstärkung des rechten Deiches am Nordloher-Barßeler Tief mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 20. Juli 2023 genehmigt.

 „Höhe und Profil des vorhandenen Deiches genügen nicht mehr den Anforderungen an einen ausreichenden Hochwasserschutz. Mit dem Planfeststellungsbeschluss kann der Leda-Jümme-Verband den Deich nun auf die erforderlichen Maße ausbauen, um den für das dahinter liegende Verbandsgebiet erforderlichen Hochwasserschutz zukünftig zu gewährleisten", erklärt Doris Fuhrmann aus dem für die Genehmigung zuständigen Geschäftsbereich „Wasserwirtschaftliche  Zulassungen" im NLWKN. Der Ausbau wird überwiegend auf der Trasse des vorhandenen Deiches erfolgen und diese nur im westlichen Ausbaubereich verlassen, um ein vorhandenes Stillgewässer einzudeichen. Auf der gesamten Strecke soll ein Deichverteidigungsweg angelegt werden. Aufgrund der Bauarbeiten sind Eingriffe in die Natur erforderlich. Deshalb wird es Maßnahmen zur Kompensation geben. Diese betreffen nicht nur die Gemeinde Apen, sondern auch das Gebiet der Samtgemeinde Esens und der Stadt Varel.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können im Internet vom 13. bis einschließlich 26. September 2023 im zentralen UVP-Portal des Landes Niedersachsen  sowie auf der Website des NLWKN  eingesehen werden.

Zusätzlich liegen der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan im selben Zeitraum bei der Gemeinde Apen (Rathaus, Hauptstraße 200, 26689 Apen, 2. OG, Fachbereich Bauen, Sport, Kultur und Verkehr, Zimmer 3.06), der Samtgemeinde Esens (Dienstgebäude Am Markt 20, 26427 Esens, Stabsstelle Planen, Dienstzimmer 3) und der Stadt Varel (Rathaus II in Langendamm, Zum Jadebusen 20, 26316 Varel, Fachbereich Planung und Bau, Erdgeschoss, Zimmer 011) während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.


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