25.01.2019 | 19:55:00 | ID: 26923 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Rheinland-pfälzische Luftmessstationen stehen alle EU-richtlinienkonform / Grenzwerte sind sinnvoll

Mainz (agrar-PR) - Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Indikator auch für andere Schadstoffe, die durch hohe Verkehrsbelastung entstehen / Höfken: „Der EU-Grenzwert basiert auf wissenschaftlichen Untersuchungen und steht nicht zu Gunsten der Autoindustrie in Frage.“
„In der Diskussion um die Luftqualität in unseren Innenstädten möchte ich klarstellen: Zahlreiche Studien belegen den Einfluss schlechter Luft auf unsere Gesundheit. In Ballungsräumen und in Innenstädten ist nachgewiesen, dass die Verschmutzung hauptsächlich durch den Verkehr verursacht wird. Grenzwerte für diese Luftschadstoffe und die Überprüfung der Luftqualität sind daher wichtige und unvermeidliche Instrumente der Gesundheitsvorsorge und Fürsorge des Staates. Das Vorsorgeprinzip nehmen wir sehr ernst“, so Höfken und betonte: „Die Luftqualitätsstandards sind von der EU gesetzlich vorgeschrieben und damit vor allem auch im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger – sie haben einen Anspruch auf möglichst gute Luft“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute in Mainz. „In allen 28 EU-Ländern gelten dieselben Messwerte, Standortkriterien und Verfahren. Dort, wo Überschreitungen sind, etwa in Belgien, Frankreich, Spanien, Italien und Dänemark werden zur Einhaltung der Grenzwerte ebenfalls verkehrsbezogene Maßnahmen ergriffen. Ein Abweichen von den EU-Grenzwerten ist national weder möglich noch sinnvoll. Auch die Bundesumweltministerin hält an dem Grenzwert fest.“

„Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, für eine Verbesserung zu sorgen. Dazu sind in erster Linie die Luftreinhaltepläne der Kommunen da, die sich mit ihren Maßnahmen im Verkehrsbereich allerdings auch auf Einhaltung der Emissionsstandards der Automobilhersteller verlassen müssen. Ohne die hohen Realemissionen vor allem bei Stickstoffdioxid hätten Fahrverbote aus meiner Sicht bereits frühzeitig vermieden werden können. Jetzt müssen weitere Maßnahmen greifen: etwa die Verbesserung des ÖPNV durch den Einsatz besonders sauberer Busse mit modernster Abgasreinigung oder alternative Antriebe wie Elektrobusse sowie intelligente Ampelschaltungen und der Ausbau des Radverkehrs“, so die Ministerin. „Was eine Kommune mit einem Luftreinhalteplan aber nicht beeinflussen kann sind Automobilhersteller, die Autos mit zum Teil viel zu hohen Realemissionen auf den Markt bringen. Seit Jahren halten viele neue und teure Dieselfahrzeuge die angegebenen und vorgegebenen Emissionsgrenzwerte auf der Straße nicht ein. Das ist ein Betrug an den Autofahrerinnen und Autofahrern, das ist aber auch ein Betrug an der Gesundheit vieler Menschen. Eine Stellvertreter-Debatte über Grenzwerte zu führen, das halte ich in diesem Zusammenhang für unredlich“, so die Ministerin.

„Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde von der EU festgelegt, basiert auf mehreren wissenschaftlichen Studien zum Einfluss von NO2 auf die Gesundheit und darauf fußenden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO. Genau darum geht es: Wissenschaftler, die auf dieses Gebiet spezialisiert sind, haben in Studien den Einfluss und die Wirkweise von NO2 auf die menschliche Gesundheit untersucht. Der Grenzwert, der daraus abgeleitet wurde, berücksichtigt dabei auch empfindliche Menschen und Kinder. Er schützt die Menschen dort, wo sie leben und wohnen“, betonte Höfken. „Hinzu kommt, dass Stickstoffdioxid nie allein betrachtet werden darf: NO2 ist sehr reaktiv, es trägt zur Feinstaubbildung bei und ist eine Vorläufersubstanz für die Ozonbildung. Das heißt im Umkehrschluss: Eine Absenkung der NO2-Belastung führt auch zu einer Absenkung anderer Luftschadstoffe wie Ozon, Feinstäube und Ruß.“

Die Umweltministerin äußerte sich auch zu der Frage der Standorte der rheinland-pfälzischen Messstationen: „Die EU macht in ihrer Luftqualitätsrichtlinie verschiedene  Angaben dazu, wo eine Messstation in hoch belasteten Innenstädten aufgebaut werden sollte“, so die Ministerin. Die EU lässt der Überwachungsbehörde dabei bewusst einen fachlichen Spielraum, da die örtlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich sein können. Zudem müssen Parameter wie das Verkehrsaufkommen, die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte, die Straßengeometrie und deren angrenzende Bebauungsstruktur bei der Standortwahl mit berücksichtigt werden. „Alle unsere 26 ortsfesten Stationen erfüllen die Anforderungen der EU, sie sind bei der Kommission notifiziert und werden richtlinienkonform betrieben. Eine Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen wird auch zu einer weiteren Absenkung der Luftschadstoffbelastung führen. In den rheinland-pfälzischen Städten zeigen sich bereits erste Erfolge“, sagte die Ministerin abschließend.
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