24.08.2018 | 11:40:00 | ID: 25874 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Wetterprognosen: Noch keine Entlastung für Wälder

Potsdam (agrar-PR) - Verhaltensregeln und Hinweise beachten! Großbrand bei Treuenbrietzen
Seit Donnerstag (23. August) erfolgt bei Treuenbrietzen - nach den aktuell vorliegenden Informationen auf rund 400 Hektar – die Waldbrandbekämpfung.  Wegen der hochsommerlichen Wetterlage der vergangenen Wochen sind die Waldböden tief ausgetrocknet. 

Vor dem Brand bei Treuenbrietzen - mit Stand vom 22. August - hatte der Landesbetrieb Forst Brandenburg bereits 405 Waldbrände mit 691,3 Hektar Schadensfläche registriert. Betroffen waren 24,2 Hektar Landeswald (92 Brände), 20,6 Hektar Körperschaftswald (49 Brände), 625,1 Hektar Privatwald (259 Brände), Sonstige 21,4 Hektar (5 Brände). Auf Baumarten verteilt waren dies 251 Hektar Nadelholz, 90,1 Hektar Laubholz, 219,4 Hektar Mischwald betroffen, 130,9 Hektar, 130,9 Hektar Nichtholzboden (NHB). Im Jahr 2017 gab es insgesamt nur 138 Waldbrände. Eine Entlastung des Brandrisikos ist nach den vorliegenden Wetterprognosen nicht in Sicht.

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg überwacht alle Waldflächen mit dem modernsten Kameraüberwachungssystem (Fire Watch). 107 Sensoren sind landesweit verteilt und scannen die Waldgebiete über den Baumkronen und registrieren dabei jede Rauchentwicklung. Die Alarmmeldungen der Kameras laufen in den sechs Waldbrandzentralen des Landesbetriebes Forst zusammen. Hier werden die Daten ausgewertet und im Brandfall sofort die regionalen Leitstellen der Feuerwehren alarmiert. Schon nach wenigen Minuten können so die ersten Kräfte ausrücken. 

Etwa 90 Prozent aller Waldbrände sind durch Unachtsamkeit verursacht. In einigen Fällen ist sogar Brandstiftung zu vermuten. Bach dem Landeswaldgesetz ist Rauchen ebenso verboten wie das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers. Als Feuerstelle gilt auch der glimmende Kohlegrill oder ein Gaskocher mit offener Flamme. Die Einschränkungen gelten dabei nicht nur im Wald sondern auch am Waldrand. Die Verbote gelten auch in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand. Zudem wird darum gebeten, die Notrufnummern 110 und 112 für echte Notfälle freizuhalten


Waldbrandgefahrenstufen für Brandenburg im Internet: www.mlul.brandenburg.de/wgs/karte

Waldgesetz des Landes Brandenburg: www.mlul.brandenburg.de/media_fast/4055/Waldgesetz_Brandenburg_2014.pdf
Pressekontakt
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