Brüssel (agrar-PR) -
Europäische Kommission plant Harmonisierung der Verbraucherrechte / Schwächung der Rechte deutscher Verbraucher nicht zu akzeptieren / Veranstaltung des Landes in Brüssel "Die europaweite Harmonisierung des Verbraucherschutzes muss die
Belange Deutschlands hinreichend berücksichtigen", sagte die
Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Ländlichen
Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am
Mittwoch (24. März) anlässlich einer Diskussion mit
Verbraucherschutzexperten aus Wirtschaft, Verbänden und Politik in
Brüssel. Die anstehende Harmonisierung des Verbraucherschutzes in allen
europäischen Ländern dürfe nicht dazu führen, dass die Belange der
heimischen Verbraucher zukünftig weniger Berücksichtigung finden.
Das Niveau des Verbraucherschutzes in Deutschland sei im
internationalen Vergleich sehr hoch. Die geplante Vereinheitlichung des
Verbraucherrechts auf europäischer Ebene dürfe nicht dazu führen, dass
das Verbraucherschutzniveau innerhalb der Europäischen Union insgesamt ‑
und damit in Deutschland besonders stark ‑ abgesenkt werde.
Der von Brüssel vorgelegte Richtlinienentwurf beabsichtige eine
weitgehende Harmonisierung des europäischen Verbraucherrechts. Die vier
bestehenden Richtlinien zu Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften, zum
Verbrauchsgüterkauf und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen
zu einer gemeinsamen Rahmenrichtlinie zusammengefasst werden. Die
Europäische Kommission verspricht sich hierdurch eine
binnenmarktfördernde Wirkung. Das einheitliche Rechtssystem solle es den
Unternehmern erleichtern, grenzüberschreitend Waren und
Dienstleistungen anzubieten. Mehr Wettbewerb im europäischen Markt würde
dann auch mittelbar den Verbrauchern zu Gute kommen, die von
günstigeren Preisen profitieren sollen. Wesentliche Neuerung des
Vorschlags sei die sogenannte Vollharmonisierung. Mitgliedstaaten hätten
künftig nicht mehr das Recht, mit ihrem nationalen Verbraucherrecht
über die europäischen Vorgaben hinauszugehen. Derzeit wird der
Richtlinienentwurf im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen
Union diskutiert.
"Die Initiative der Europäischen Kommission ist dem Grunde nach zu
begrüßen. Europa braucht ein einheitliches und kohärentes
Verbraucherrecht aus einem Guss. Dies darf allerdings nicht zu Lasten
der deutschen Verbraucher gehen", betonte die
Verbraucherschutz-Staatssekretärin. Würde der Richtlinienentwurf der
Europäischen Kommission eins zu eins umgesetzt, müssten die deutschen
Verbraucher mit einer deutlichen Absenkung des Verbraucherschutzniveaus
rechnen. Dies sei für Baden-Württemberg nicht akzeptabel. Das Land setze
sich deshalb dafür ein, dass es im europäischen Verbraucherrecht auch
künftig beim bewährten Grundsatz der Mindestharmonisierung bleiben
würde. Mitgliedstaaten müssten auch künftig noch die Möglichkeit haben,
auf nationaler Ebene schärfere, über die Vorgaben der EU-Richtlinie
hinausgehende Regelungen zum Schutz der Verbraucher erlassen zu können.
An einem Beispiel machte die Staatssekretärin die komplizierte
Materie und die Folgen einer Vollharmonisierung deutlich: "Angenommen,
die geplante Richtlinie wird nach den Vorstellungen der Europäischen
Kommission umgesetzt und enthält keine effektive Regelung zur Bekämpfung
der sogenannten 'Online-Abofallen', so wären uns künftig in Deutschland
die Hände gebunden. Wir könnten keine strengere Regelung zur Bekämpfung
dieser Landplage für die Verbraucher schaffen."
"Baden-Württemberg setzt sich für ein Verbraucherrecht ein, das
sowohl die Interessen der Privathaushalte als auch der Wirtschaft
berücksichtigt. Nur so wird sich die erwünschte binnenmarktfördernde
Wirkung einstellen", erklärte Gurr-Hirsch. Auf keinen Fall dürfe jedoch
das hohe Schutzniveau der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher
gefährdet werden.