17.01.2023 | 17:31:00 | ID: 35191 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Giftköder gefährden heimische Tierwelt - Die Anwendung verstößt gegen das Tierschutzgesetz

Stuttgart (agrar-PR) - Aktuell erreichen die Stabsstelle für Tierschutz Bürgeranfragen mit Hinweisen auf eine Firma mit Sitz in den USA, welche über einen Onlinehandel Produkte in Deutschland vertreibt. Die Firma bietet Giftköder und Vergrämungsprodukte für Insekten, Weichtiere und Wirbeltiere aller Art an, darunter Reptilien und Säugetiere.
Aus den Artikelbeschreibungen auf der Homepage gehen keine Wirkstoffe der angebotenen Produkte hervor. Viele werden aber als „Killer“, also mit tödlicher Wirkung, angepriesen. Es ist davon auszugehen, dass ihr Gebrauch in sehr vielen Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

Einige der dort genannten Tiere unterliegen dem Jagdrecht, stehen unter Artenschutz oder sind sogar vom Aussterben bedroht. So werden unter den Zieltierarten beispielsweise Füchse, Wildschweine oder Kaninchen aufgeführt, welche unter das Jagdrecht fallen. Viele Arten von Eichhörnchen, Fledermäuse, Eidechsen oder Schlangen stehen unter Artenschutz. Zahlreiche Eidechsen- und Schlangenarten sind zudem in Deutschland akut gefährdet und vom Aussterben bedroht, wie beispielsweise die Mauereidechse, Zauneidechse, Ringelnatter oder Kreuzotter.

Gemäß dem Tierschutzgesetz ist es verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wer ein Wirbeltier vorsätzlich und ohne vernünftigen Grund tötet, begeht eine Straftat.

„Bedauerlicherweise wird die Herstellung und der Verkauf tierschutzwidriger Produkte immer noch als zulässig angesehen. Ebenso ist der Erwerb dieser Produkte nicht ausdrücklich verboten, was dem Käufer die Legalität der Anwendung suggeriert. Diese Rechtlage ist schwer nachzuvollziehen“, so die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord am 17. Januar in Stuttgart. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass jede Anwendung verboten ist. Bereits das bloße Auslegen eines Giftköders – auch wenn noch kein Tier diesen aufgenommen hat – wird gemäß Tierschutzgesetz als eine Anwendung eingeordnet und ist bei Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld belegt. Kommt dabei ein Wirbeltier zu Tode, stellt die Handlung sogar einen Straftatbestand dar. Zu diesen Verboten gibt es nur eine nennenswerte Ausnahme: „Schädlinge“, darunter fallen u.a. Ratten, dürfen von Privatpersonen im eigenen häuslichen Bereich oder durch Schädlingsbekämpfer mit Gift getötet werden. Die Einteilung in „Schädlinge und Nützlinge“ ist dabei noch im Recht verankert, aber aus Tierschutzsicht veraltet.

Wo Giftköder im Handel angeboten werden, kann eine Überprüfung nach Chemikalienrecht Sinn machen. Der Fall wird nun auf Chemikalienrecht überprüft, ob eine Zulassung vorliegt. Daneben besteht die Möglichkeit, den Zoll zu informieren, der derartige Produkte bei entsprechender Rechtslage aus dem Verkehr ziehen kann. Auf der Seite des Händlers wird kein Impressum angezeigt und auch nach anderweitigen Recherchen wurde bislang in Deutschland kein Firmensitz ausfindig gemacht. Damit erschweren sich Maßnahmen gegen das Unternehmen durch deutsche Behörden enorm. Erfreulicherweise konnte jedoch seit wenigen Tagen festgestellt werden, dass die für zahlreiche Säugetierarten und Reptilien tödlichen Produkte von der Homepage entfernt wurden.

Aus der Anwendungsbeschreibung der Köder ging hervor, dass manche Substanzen als Teig zubereitet, andere als Futter verstreut werden sollten. Sollte doch seit Anfang des Jahres etwas in den Handel geraten sein, rät die Stabsstelle bei verdächtigen Ködern, diese unter Einhaltung eigener Schutzmaßnahmen zu entfernen und die Polizei zu informieren. Gegebenenfalls wird der Köder dann zur Untersuchung an ein Untersuchungslabor geschickt.

Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz gibt es unter: http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-haus/die-landesbeauftragte-fuer-tierschutz/
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