29.07.2016 | 00:00:00 | ID: 22704 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Keine Heimtiere und Lebensmittel aus dem Urlaub mitbringen

Stuttgart (agrar-PR) - Minister Peter Hauk MdL warnt: „Tiere und Lebensmittel unbekannter Herkunft bergen hohes Einschleppungsrisiko für Tierseuchenerreger wie Schweinepest, Geflügelgrippe oder Tollwut“
Jeder, der aus Mitleid oder finanziellen Erwägungen einen Hund oder eine Katze aus dem Ausland mitbringen möchte, sollte sich vorher über die veterinärrechtlichen Einreisevoraussetzungen nach Deutschland informieren und über die möglichen Folgen im Klaren sein. Insbesondere kostengünstig angebotene Welpen werden immer wieder unter tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen gezüchtet und sind häufig fehlernährt, krank, verhaltensgestört und versterben trotz intensiver und teurer Behandlungsversuche“, sagte Verbraucherminister Peter Hauk MdL am Freitag (29. Juli). Auch die Bereitschaft, als so genannter Flugpate zu agieren, sei häufig illegal. Tiere, die den Gesundheitsanforderungen nicht entsprechen (gültige Tollwutimpfung, Heimtierausweis bzw. amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und gegebenenfalls eine ergänzende Blutuntersuchung zum Nachweis des Tollwutimpfschutzes), müssten auf Kosten der Halterin oder des Halters in das Herkunftsland zurück geschickt oder in amtlicher Quarantäne untergebracht werden. „Im Ausnahmefall droht sogar die Tötung des Tieres“, so der Minister.

Solche illegal verbrachten Tiere könnten bisher unbekannte Infektionskrankheiten sowie die Tollwut einschleppen, welche auch auf den Menschen übertragbar sei und tödlich ende. „Die in den letzten Jahren bei Haustieren festgestellten Tollwutfälle in Deutschland waren ausnahmslos auf im Reiseverkehr illegal verbrachte Tiere zurückzuführen“, betonte Hauk.

Die Urlauber sollten sich nicht aus Mitleid hinreißen lassen, streunende Tiere mitzunehmen oder billige Welpen im Ausland zu kaufen. „Wir müssen den Sumpf derer austrocknen, die auf Kosten armer und hilfloser Tiere Geld machen. Dies gelingt nur dann, wenn im Ausland keine Tiere gekauft werden. Wer helfen will, soll in eines unserer Tierheime im Land gehen, auch dort sitzen viele Tiere, die auf ein gutes Zuhause warten“, betonte der Minister.

Hintergrundinformationen:

Die entsprechenden Einreisebedingungen sind auf der EU-Homepage zu finden http://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/index_en.htm sowie auf der Homepage des MLR http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-und-tiergesundheit/rund-ums-heimtier/reiseverkehr-mit-tieren/heimtiere/ zusammengefasst.

Heimvögel im Reiseverkehr:

Als Folge der so genannten Vogelgrippe wurde auf EU-Ebene auch für das Mitführen von Heimvögeln aus Drittländern im Reiseverkehr ein grundsätzliches Verbot erlassen. Ausnahmen sind nur für bestimmte Drittländer unter strengen Quarantäne- bzw. Untersuchungs- oder Impfauflagen und nur über so genannte Grenzkontrollstellen zulässig. Damit ist die direkte Einreise aus Drittländern nach Baden-Württemberg nicht zulässig. Eine Übertragung des Vogelgrippeerregers auf den Menschen ist in Einzelfällen möglich.

Die Anforderungen für Reisen mit Heimvögeln finden Sie unter www.mlr-bw.de.

Tierseuchenverbreitung durch mitgebrachte Lebensmittel:

Zur Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen durch Lebensmittel tierischer Herkunft oder Heimtierfuttermittel ist die Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen, tierischen Fetten sowie Milch und Milchprodukten ohne vorherige Veterinärkontrolle und Erfüllung der lebensmittel- und tierseuchenrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich verboten, auch wenn diese lediglich dem persönlichen Verbrauch dienen oder nur geringe Mengen umfassen.

Ausnahmen für nichtkommerzielle Einfuhren dieser Lebensmittel zum persönlichen Verbrauch im Reisegepäck oder als Kleinsendung gelten ohne Mengenbegrenzung nur für die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Norwegen und San Marino bzw. bis zu einer Menge von zehn Kilogramm für die Färöer, Island und Grönland.

Insbesondere die Schweinepest und die Maul- und Klauenseuche werden durch unzureichend erhitzte Fleisch- und Wurstwaren übertragen. Daher sollten auch Speisereste nicht achtlos weggeworfen, sondern immer in geschlossenen Müllbehältnissen entsorgt werden, um ein Infektionsrisiko für Wildtiere zu vermeiden. Sowohl Schweinepest als auch Maul- und Klauenseuche sind zwar für den Menschen ungefährlich, haben jedoch im Falle eines Tierseuchenausbruches verheerende Auswirkungen auf die Tierbestände und die Wirtschaftsbeteiligten.

Vorsichtsmaßnahmen bei der Jagdausübung:

Jagdausübungsberechtigte, die ihre Tätigkeit im Ausland ausüben wollen, müssen sich vorab über die Schweinepestsituation des Gastlandes informieren. Das aktuelle Seuchengeschehen in den osteuropäischen Ländern ist noch nicht zum Stillstand gekommen; Näheres hierzu unter:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/.

Das Verbringen von Fleisch oder anderen tierischen Erzeugnissen, welche von Wildschweinen aus den Restriktionszonen stammen, ist verboten. Da die Übertragung von Tierseuchen auch über Kleidung, kontaminierte Gegenstände oder Fahrzeuge möglich ist, dürfen diese in Deutschland ohne vorherige Reinigung und ggf. Desinfektion nicht in Nutztierhaltungen verbracht werden.

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Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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