03.11.2015 | 17:15:00 | ID: 21339 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Staatssekretärin Dr. Schneider stellt Jahresbericht 2014 des Landeslabors vor: „Neues Laborgebäude und technische Investitionen stärken Verbraucherschutz“

Neumünster (agrar-PR) -

Um die gestiegenen Anforderungen an einen effektiven gesundheitlichen Verbraucherschutz zu erfüllen, setzt das Landeslabor Schleswig-Holstein auf eine Optimierung von Analysetechniken und moderne, flexible Laborausstattungen. „Das Land hat dem Landeslabor in diesem Jahr 1,8 Millionen Euro für Investitionen in neue Großgeräte zur Verfügung gestellt und den Neubau eines weiteren Laborgebäudes vorangetrieben. So kann das Landeslabor angesichts der zunehmenden Anforderungen auf aktuelle Entwicklungen zügiger, deutlich effizienter und zielorientierter reagieren.

Damit stärken wir den Verbraucherschutz“, sagte Landwirtschafts- und Umweltstaatssekretärin Dr. Silke Schneider heute (03.11.2015) bei der Vorstellung des Jahresberichts 2014 des Landeslabors Schleswig-Holstein in Neumünster.

Die Analytik an tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln, die in dem Neubau stattfinden soll, kann somit in technisch moderneren, variablen Laboren erfolgen. Beim Bau wurden zudem energiesparende Konzepte umgesetzt. Der Neubau ist inzwischen weitestgehend fertiggestellt, im kommenden Jahr stehen weitere Modernisierungsarbeiten in den übrigen Gebäuden an.

Lebensmittelsicherheit: Rund 11.500 Produkte untersucht Ein Schwerpunkt des Landeslabors ist die Untersuchung von Lebensmitteln. So wurden 2014 rund 11.500 Produkte nach dem Lebensmittelrecht kontrolliert. „Hier geht es um den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung, aber auch vor Irreführung und Täuschung“, sagte die neue Direktorin des Landeslabors, Katrin Lütjen.

Für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit sind mikrobiologische Untersuchungen von besonderer Bedeutung. Im Jahr 2014 wurden im Landeslabor 5.514 Proben verschiedenster Lebensmittel (unter anderem Fleisch, Fisch, Milch, feine Backwaren, Rohkostsalate) mikrobiologisch untersucht. Davon waren 822 Proben zu beanstanden. Weil bei einigen dieser Proben verschiedene Verstöße nachgewiesen wurden, ergaben sich insgesamt 1.013 Beanstandungen.

Gegenüber 2013 stieg die Beanstandungsquote von 15,4 auf 18,4 Prozent. Die Beanstandungsquote ist dabei nicht repräsentativ für alle Lebensmittel, die in den Verkehr gebracht werden. Vielmehr werden die Proben risikoorientiert genommen, das heißt, es werden gezielt Produkte kontrolliert, bei denen ein höheres Risiko von mikrobiologischer Verunreinigung besteht.

Das Augenmerk liegt bei den Untersuchungen vor allem auf besonders krankmachenden Erregern wie Salmonellen und Campylobacter sowie Listerien.

So wurden insgesamt 3.952 Proben auf Salmonellen untersucht, in neun Fällen wurden diese nachgewiesen, und zwar in rohen Fleisch- und Geflügelfleischerzeugnissen. Auf Campylobacter, einen Durchfall-Erreger, wurden 282 Proben untersucht, 17 Proben – ausschließlich Geflügelfleisch – waren positiv. Auf Listerien wurden 2.880 Proben kontrolliert, 198 Proben waren positiv, was einer Quote von 6,9 Prozent entspricht.

4.150 Proben wurden zudem auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln sowie auf Kontaminanten, wie z.B. Schwermetalle, untersucht.

Verstärkte Untersuchungen auf Geflügelpest und Afrikanische Schweinepest Tierseuchenausbrüche in benachbarten Regionen erforderten 2014 erhöhte Aufmerksamkeit. Nachdem im November 2014 das hoch-pathogene Aviäre Influenza Virus in Mecklenburg-Vorpommern sowie in den Niederlanden und in Großbritannien nachgewiesen wurde, wurden in Schleswig-Holstein Schutzgebiete eingerichtet und Monitoringuntersuchungen verstärkt. Insgesamt untersuchte das Landeslabor mehr als 600 Proben von Vögeln. Dazu gehörten 123 Proben von geschossenen Wildvögeln, 261 Proben von tot aufgefundenen Wildvögeln und 220 Proben im Rahmen des Hausgeflügelmonitorings. In keinem Fall wurde das hoch-pathogene Aviäre Influenza-Virus nachgewiesen.

Aufgrund der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und von ersten Nachweisen in Litauen und Polen im April 2014 erweiterte Schleswig-Holstein außerdem das bestehende Untersuchungsprogramm auf die Klassische Schweinepest um ein Monitoring auf Afrikanische Schweinepest. 2014 wurden insgesamt 1.382 Wildschweine und 1.845 Hausschweine auf diese Seuche untersucht. Die Afrikanische Schweinepest wurde in keinem Fall nachgewiesen.

Staatssekretärin Silke Schneider betonte: „Intensive Untersuchungen sind für die Bekämpfung von Tierseuchen enorm wichtig. Wir müssen Erreger so früh wie möglich erkennen, um die Seuche schnell und effizient bekämpfen zu können."

Ebenfalls deutlich intensiviert wurden die Untersuchungen auf die Tierseuche BHV1, (Bovinen Herpesvirus Typ 1), eine nicht auf den Menschen übertragbare Krankheit. Insgesamt wurden 306.315 Blutproben eingesandt und 342.757 Untersuchungen durchgeführt. Sie weisen nach, ob und inwieweit in Rinderbeständen in Schleswig-Holstein die BHV1 noch vorkommt.

Hintergrund ist, dass die Rinderbestände in Schleswig-Holstein frei von BHV1 werden müssen, denn nur dieser Freiheitsstatus gewährt einen uneingeschränkten Handel mit Zucht- und Nutzvieh in Deutschland und den BHV1-freien Mitgliedsstaaten in der EU. Daher wurden 2014 landesweit die Anstrengungen weiter forciert, um die Rinderbestände zu sanieren. Ziel ist es, Mitte 2016 die Bestände soweit saniert zu haben, dass die Anerkennung beantragt werden kann.

Gegenüber dem Vorjahr konnte der Anteil an BHV1-freien Betrieben 2014 um 6,5 Prozentpunkte auf knapp 93 Prozent gesteigert werden. Mit aktuellem Stand sind in Schleswig-Holstein 94,7 Prozent der Rinderbestände BHV1-frei. Um den Antrag zur Anerkennung als BHV1-freie Region stellen zu können, müssen aber 99,8 Prozent der Betriebe frei von Reagenten sein.

Gebühren sollen die Futtermittelüberwachung stärken Weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Landeslabors ist die Überwachung der Futtermittel in Schleswig-Holstein. So wurden 2014 insgesamt 693 Inspektionen in 593 Futtermittelunternehmen durchgeführt. Damit wurden mehr als die Hälfte der erfassten Futtermittelunternehmen kontrolliert.

„Wir wollen und müssen weiterhin eine hohe Kontrolldichte gewährleisten, um einen effektiven Schutz von Mensch und Tier sicherzustellen. Hier ist aber die Wirtschaft stärker gefragt, sich zu beteiligen. Wir wollen deshalb einen Teil der Regelkontrollen gebührenpflichtig machen“, sagte Staatssekretärin Silke Schneider. Der Entwurf für eine entsprechende Verordnung war bereits in der Anhörung und werde jetzt nach Eingang der Stellungnahmen abschließend überarbeitet. Die Verordnung mit neuen Gebührentarifen solle noch dieses Jahr in Kraft treten.

 

Hintergrund

Am Ende des Jahres 2014 gehörten dem Landeslabor 197 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an. Das Landeslabor als Landesbetrieb führt Laboruntersuchungen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung, aber auch für die Schlachttier- und Fleischkontrolle sowie im Umweltbereich durch. Neben diesen Aufgaben ist es Vollzugsbehörde für die Tierarzneimittel-, Futtermittel- und der Handelsklassenüberwachung und wirkt außerdem im Rahmen der staatlichen Tierseuchenbekämpfung mit.

Der Jahresbericht 2014 ist auf der Homepage des Landeslabors (www.landeslabor.schleswig-holstein.de) veröffentlicht.

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