05.08.2014 | 20:20:00 | ID: 18363 | Ressort: Energie | Energiepolitik

Zwei meldepflichtige Ereignisse im Kernkraftwerk Krümmel: Notstromdiesel nicht anforderungsgemäß gestartet und fehlerhafte Anzeige für den Füllstand des Brennelement-Lagerbeckens

Geesthacht/Kiel (agrar-PR) -

Im stillstehenden Kernkraftwerk Krümmel ist es zu zwei meldepflichtigen Ereignissen gekommen. Bei einer Funktionsprüfung startete einer der sechs Notstromdiesel nicht anforderungsgemäß. Ursache war eine defekte Baugruppe. Sie wurde ausgetauscht; danach startete der Diesel anforderungsgerecht. Die geforderte Mindestreserve sieht die Betriebsbereitschaft von zwei Notstromdieseln vor.

Des Weiteren fiel eine Messanzeige für den Füllstand im Brennelement-Lagerbecken aus. Vier weitere Anzeigen arbeiteten fehlerfrei. Nach Austausch eines defekten Bauteils (Messumformer) funktioniert die defekte Messstelle wieder ordnungsgemäß.

Die beiden meldepflichtigen Ereignisse der Kategorie "N" wurden dem Energiewendeministerium (Atomaufsichtsbehörde) heute (05. August 2014) fristgerecht gemeldet. Die Ereignisse werden als sicherheitstechnisch weniger bedeutsam eingestuft.

Hintergrund:
Das Kernkraftwerk Krümmel hat mit der Atomgesetzänderung von 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren und muss stillgelegt werden. Im Kernkraftwerk befinden sich jedoch noch bestrahlte Brennelemente aus dem früheren Reaktorbetrieb, die ständig im Lagerbecken gekühlt werden und vom Wasser überdeckt sein müssen. Daher muss auch weiterhin die Funktionsfähigkeit der Notstromdiesel und die Überwachung des Lagerbecken-Füllstandes im erforderlichen Umfang gewährleistet sein.

Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

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