06.07.2023 | 16:51:00 | ID: 36834 | Ressort: Energie | Erneuerbare Energien

Heizungsgesetz: Nachsitzen zum Nachbessern nutzen

Berlin (agrar-PR) - Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) appelliert an den Bundestag, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Verlängerung des Gesetzgebungsprozesses für Nachbesserungen am Heizungsgesetz und an den flankierenden Förderangeboten zu nutzen.
Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft Carsten Körnig: „Das Heizungsgesetz zielt in die richtige Richtung. Durch den entstandenen Zeitdruck und die zahlreichen Änderungen der letzten Wochen haben sich an einigen Stellen aber Inkonsistenzen und bürokratische Hürden zum Nachteil der Solarenergienutzung eingeschlichen.“ Ohne ihre Beseitigung werde der Einsatz von solarthermischen Anlagen gegenüber anderen Erfüllungsoptionen zum Teil erheblich benachteiligt, so Körnig. Der BSW empfiehlt darüber hinaus, bei der Ausgestaltung der geplanten Förderung die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 € auf mindestens 45.000 € heraufzusetzen, um auch den Einsatz besonders klimafreundlicher Hybridsysteme wie zum Beispiel der Kombination von Wärmepumpen und Solarthermieanlagen anzureizen.

Als Beispiele für eine Ungleichbehandlung Erneuerbarer Energien und den monierten Nachbesserungsbedarf führt der BSW an, dass neue Gasheizungen bis zur Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung noch eingebaut werden können, wenn sie ab 2029 zu 15 Prozent, ab 2035 zu 30 Prozent und ab 2040 zu 60 Prozent Biogas nutzen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen sei es aber nicht zulässig, diese Wärme nicht aus Biogas, sondern vollständig oder anteilig aus Solarwärme zu erzeugen. „Technologieoffenheit sieht anders aus. Eigentlich stellt Solarwärme eher Biowärme in den Schatten in Sachen Flächeneffizienz und Nachhaltigkeit,“ gibt Körnig zu bedenken. Er vermutet in der geplanten Regelung eine unbeabsichtigte Schlechterstellung der Solartechnik, die jetzt behoben werden sollte.

Der BSW kritisiert zudem, dass bereits für solare Deckungsraten oberhalb von 15 Prozent teils bürokratische und teure Nachweisverfahren nach DIN 18599 eingefordert werden. „Bleibt es dabei, müssen beim Einsatz millionenfach bewährter Solaranlagen zur Heizungsunterstützung künftig in der Regel Energieberater hinzugezogen werden. Das ist unverhältnismäßig und führt zu einer Schlechterstellung der Solartechnik gegenüber anderen EE-Technologien wie der Wärmepumpe,“ so Körnig. Der BSW empfiehlt stattdessen ein vereinfachtes Nachweisverfahren und die Anwendung eines unbürokratischen, die Qualität ebenfalls sicherstellenden Branchenvorschlags. Die Höhe der Bagatellgrenze für einen DIN-Nachweis sei mit 15 Prozent in jedem Fall unverhältnismäßig und zu niedrig angesetzt worden.

Der BSW hat sich davon unbenommen bereits in der Vergangenheit wiederholt gegen eine pauschale Anrechnung von Solarthermie über eine Mindest-Kollektorfläche ausgesprochen. So sei die nun vom Gesetzgeber pauschal geforderte Solarkollektorfläche zur Erfüllung von 15 Prozent solarer Deckungsrate nach Überzeugung des BSW nicht sachgerecht. Die vom GEG-Entwurf vorgegebenen 0,07 qm Aperturfläche bei Flachkollektoren bzw. 0,056 qm Aperturfläche bei Vakuumröhrenkollektoren würden zwar in schlecht gedämmten Gebäuden in etwa zutreffen. Berechnungen des Verbandes und Erfahrungen aus der Praxis würden aber belegen, dass beim Einsatz hochwertiger und leistungsstarker Solarkollektoren in gut gedämmten Häusern bereits mit derart kleinen Kollektorflächen auch 40 Prozent des Wärmebedarfes gedeckt werden können.
Pressekontakt
Frau Dr. Ute Swart
Telefon: 030 29 777 88 56
Fax: 030 29 777 88 99
E-Mail: swart@bsw-solar.de
Pressemeldung Download: 
Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW)
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
Deutschland
Telefon:  +49  030  29 777 88-0
Fax:  +49  030  29 777 88-99
E-Mail:  info@bsw-solar.de
Web:  http://www.solarwirtschaft.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.