08.02.2010 | 00:00:00 | ID: 4716 | Ressort: Ernährung | Veranstaltungen

Kammer öffnet Landesprämierung für gesüßte Brände

Bad Kreuznach (agrar-PR) - Die Kriterien der Edelbrandprämierung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erhalten für die 13. Auflage in diesem Jahr eine wesentliche Ergänzung. Dr. Markus Heil, Leiter der Abteilung Weinbau der Kammer, bei der auch die Zuständigkeit für Brände angesiedelt ist, informierte im Rahmen des 16. Rheinland-Pfälzischen Brennertags  über die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Süßung von Destillaten. Die Regelungen werden in diesem Jahr erstmals bei der Prämierung von Bränden Anwendung finden. Bislang waren hier nur Brände ohne jegliche Süßung zur Prämierung zugelassen. Mit der Anpassung der Prämierungsbestimmungen öffnet sich die Landwirtschaftskammer aktuellen Marktentwicklungen und bietet allen Brennern eine Wettbewerbsplattform.

In der unter Brennern wie unter Verbrauchern diskutierten Frage, ob Edelbrände gesetzlichen Vorgaben entsprechend gesüßt werden können, um eine geschmackliche Abrundung herbeizuführen, oder einen Brand gänzlich unverändert aus der Distille in die Flasche zu überführen ist, hat die Kammer nunmehr eine vermittelnde Position bezogen. Nachdem die Landesprämierung bereits 2008 für Liköre und Brände aus nicht heimischen Grundstoffen ("Exoten") geöffnet wurde, können damit auch Destillate, die im gesetzlichen Rahmen gesüßt wurden, ausgezeichnet werden. Die bisherige Differenzierung, so Dr. Heil, bleibt jedoch für die Ehrenpreisberechnung bestehen. Hier können gesüßte Destillate wie Liköre und Exotenbrände nicht mit einbezogen werden.

Mit Blick auf die kommende Runde präsentierte sich die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz beim  Brennertag im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum in Neustadt/Wstr. mit einem Informationsstand, um über die Landes-Edelbrandprämierung zu informieren und bei den rheinland-pfälzischen Brennern für eine Teilnahme am Wettbewerb zu werben. Was bei Wein und Sekt bereits seit Jahren als Zeichen besonderer Qualität bekannt ist, setzt sich zunehmend auch bei hochwertigen Bränden durch. Im vergangenen Jahr waren in Rheinland-Pfalz 616 Auszeichnungen vergeben worden.

Für die diesjährige Prämierungsrunde können Edelbrände und Liköre bis 15. April bei den Dienststellen der Landwirtschaftskammer angestellt werden. Zur Teilnahme aufgerufen sind alle Brenner und Stoffbesitzer, die in Rheinland-Pfalz ansässig oder Mitglied eines der beiden rheinland-pfälzischen Brennerverbände sind.
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