Bad Kreuznach (agrar-PR) - Die Kriterien der Edelbrandprämierung der
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erhalten für die 13. Auflage in
diesem Jahr eine wesentliche Ergänzung. Dr. Markus Heil, Leiter der
Abteilung Weinbau der Kammer, bei der auch die Zuständigkeit für Brände
angesiedelt ist, informierte im Rahmen des 16. Rheinland-Pfälzischen
Brennertags über die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Süßung von
Destillaten. Die Regelungen werden in diesem Jahr erstmals bei der
Prämierung von Bränden Anwendung finden. Bislang waren hier nur Brände
ohne jegliche Süßung zur Prämierung zugelassen. Mit der Anpassung der
Prämierungsbestimmungen öffnet sich die Landwirtschaftskammer aktuellen
Marktentwicklungen und bietet allen Brennern eine Wettbewerbsplattform.
In
der unter Brennern wie unter Verbrauchern diskutierten Frage, ob
Edelbrände gesetzlichen Vorgaben entsprechend gesüßt werden können, um
eine geschmackliche Abrundung herbeizuführen, oder einen Brand gänzlich
unverändert aus der Distille in die Flasche zu überführen ist, hat die
Kammer nunmehr eine vermittelnde Position bezogen. Nachdem die
Landesprämierung bereits 2008 für Liköre und Brände aus nicht
heimischen Grundstoffen ("Exoten") geöffnet wurde, können damit auch
Destillate, die im gesetzlichen Rahmen gesüßt wurden, ausgezeichnet
werden. Die bisherige Differenzierung, so Dr. Heil, bleibt jedoch für
die Ehrenpreisberechnung bestehen. Hier können gesüßte Destillate wie
Liköre und Exotenbrände nicht mit einbezogen werden.
Mit Blick auf die kommende Runde
präsentierte sich die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz beim
Brennertag im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum in Neustadt/Wstr.
mit einem Informationsstand, um über die Landes-Edelbrandprämierung zu
informieren und bei den rheinland-pfälzischen Brennern für eine
Teilnahme am Wettbewerb zu werben. Was bei Wein und Sekt bereits seit
Jahren als Zeichen besonderer Qualität bekannt ist, setzt sich
zunehmend auch bei hochwertigen Bränden durch. Im vergangenen Jahr
waren in Rheinland-Pfalz 616 Auszeichnungen vergeben worden.
Für die diesjährige Prämierungsrunde können
Edelbrände und Liköre bis 15. April bei den Dienststellen der
Landwirtschaftskammer angestellt werden. Zur Teilnahme aufgerufen sind
alle Brenner und Stoffbesitzer, die in Rheinland-Pfalz ansässig oder
Mitglied eines der beiden rheinland-pfälzischen Brennerverbände sind.