07.05.2014 | 16:06:00 | ID: 17683 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Anschlussförderung Naturschutzgerechten Grünlandförderung in 2014 gesichert

Schwerin (agrar-PR) - Um ebenso wie für andere Agrarumweltmaßnahmen, wie der Förderung des Ökologischen Landbau, der Blühflächen und der integrierten Obst- und Gemüseproduktion, einen nahtlosen Übergang in die neue ELER-Förderperiode sicher zu stellen, ist nach Prüfung der finanziellen Möglichkeiten durch Minister Dr. Backhaus entschieden worden, auch die auslaufenden Verpflichtungen für die naturschutzgerechte Grünlandnutzung um ein weiteres Jahr zu verlängern.
„Wir haben damit neben dem Agrarförderprogramm ein weiteres Instrument, wodurch umweltschonenden, artgerechtere Tierhaltungen ermöglicht werden. Damit wollen wir den Veredelungsstandort Mecklenburg-Vorpommern weiter stärken“, hob der Minister hervor.

Auf diesem Weg soll die Fortführung der extensiven Bewirtschaftung der Grünlandflächen über den 14. Mai 2014 in Anbindung an die zukünftigen extensiven Dauergrünlandprogramme ab 2015 gesichert werden. „Darüber hinaus kann somit die Liquidität in der Übergangsphase von einer in die andere Förderperiode wesentlich verbessert werden. Insbesondere für Mutterkuh- und Schafhaltende Betriebe mit ca. 23.000 Mutterkühen und ca. 23.600 Schafen wird sich diese Entscheidung auszahlen“, betonte Dr. Backhaus.

Infolge dessen werden bereits erfolgte Ablehnungsbescheide kurzfristig zurückgenommen. Insgesamt werden davon 717 Unternehmen mit ca. 36.000 ha und einer Fördersummen von ca. 7,1 Mio. € begünstigt. Grundlage für die verlängerte Förderung um ein weiteres Jahr ist die Einhaltung der bisher bis zum 14. Mai 2014 eingegangenen Verpflichtungen, Grünland extensiv zu bewirtschaften.

Mit der Agrarinvestitionsförderung (AFP) wiederum setzt MV seine Strategie für mehr Tierartgerechtigkeit und Bodengebundenheit fort. Bereits seit dem Förderjahr 2012 gilt die Obergrenze von 2 Großvieheinheiten pro Hektar als Fördervoraussetzung. „Ebenso werden seither strengere Maßstäbe hinsichtlich Tierartgerechtigkeit und Tierschutz angelegt, als es der Bund durch die Regelung in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) vorsieht“, so Dr. Backhaus.

Bei ganz besonders tiergerechten Stallbaumaßnahmen kann eine Premiumförderung in Höhe von 40% Zuschuss gezahlt werden. „Wer jetzt noch behauptet, dass wir nichts für den Tierschutz in der Nutztierhaltung machen, spricht schlichtweg die Unwahrheit. Vielmehr gehen wir sogar oftmals über das vom Bund geforderte Mindestmaß hinaus“, stellte der Minister klar.
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