11.09.2023 | 11:35:00 | ID: 37327 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

BÖLW begrüßt neue Regeln für Bio-Heimtierfutter

Berlin (agrar-PR) - Am 12.09.2023 steht im EU-Parlament eine neue Verordnung zur Kennzeichnung von Öko-Heimtierfutter zur Abstimmung. Die Verabschiedung und damit der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gilt als sicher. Peter Röhrig, Geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:
„Mit der neuen EU-Regelung können Verbraucherinnen und Verbraucher an der Bio-Kennzeichnung sicher erkennen, dass ein Heimtierfuttermittel nach den strengen gesetzlichen Vorgaben zum Ökologischen Landbau produziert und kontrolliert wird. Denn Bio-Heimtierfutter soll genauso gekennzeichnet werden wie Bio-Lebensmittel: Mit Bio-Hinweis und EU-Bio-Logo, wenn mindestens 95% der landwirtschaftlichen Zutaten ökologisch sind.

Es ist gut, dass Hersteller bereits produziertes Bio-Heimtierfutter in der Übergangsphase abverkaufen können und sechs Monate Zeit bekommen sollen für die Anpassung der Etiketten an die neuen Kennzeichnungsregeln.“

Hintergrund
Mit der Verwendung von Bio-Rohstoffen in Bio-Heimtierfutter wird sichergestellt, dass keine chemisch-synthetischen Pestizide und keine Gentechnik eingesetzt und dass Tiere artgerecht gehalten werden. Das hilft der Umwelt, denn so sorgt Bio für sauberes Grundwasser, Artenvielfalt und Klimaschutz.

Mit der neuen, seit 1.1.2022 geltenden EU-Öko-Verordnung entfiel die Möglichkeit, für Bio-Heimtierfutter nationale Regeln zu erlassen. Damit wurde der bestehende nationale Standard für Bio-Heimtierfutter in Deutschland hinfällig. Diese Lücke im neuen Bio-Recht wird durch die neuen europäischen Vorgaben geschlossen, die speziell auf Bio-Heimtierfutter zugeschnitten sind. Die neue Basisverordnung zur Kennzeichnung von ökologischem Heimtierfutter setzt dafür den Rahmen. Zwar unterliegt Bio-Heimtierfutter in der Öko-Verordnung grundsätzlich den Regeln für Futtermittel, übernimmt aber mit der neuen Verordnung die Vorgaben für die Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln. Diese ist Verbrauchern bekannter als die auf die Landwirtschaft ausgerichtete Kennzeichnung für Futtermittel. Zusätzlich wurden bereits an anderer Stelle speziell für Heimtierfutter benötigte Zusatzstoffe für die Bio-Produktion zugelassen.

Die neue Verordnung zur Kennzeichnung von ökologischem Heimtierfutter wurde am 28.11.2022 von der EU-Kommission vorgeschlagen. Nach Beratungen einigten sich EU-Kommission, Rat und EU-Parlament am 6. Juni 2023 informell auf einen Gesetzestext. Bereits vor dem Sommer bestätigte der Rat die Verordnung formal. Wenn das EU-Parlament sie ebenfalls annimmt, kann die neue Verordnung zur Kennzeichnung von ökologischem Heimtierfutter im Herbst rechtskräftig werden.

Weitere Informationen rund um das neue Bio-Recht gibt es hier: https://www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/neues-biorecht/.

Einen Überblick, auch über die Reglungen zur EU-Öko-Verordnung bietet leicht verständlich www.allesueberbio.de.

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Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeugerinnen, Verarbeiter und Händlerinnen von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von über 55.000 Bio-Betrieben 15,3 Milliarden Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind unter anderem: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Dachverband ökologischer Pflanzenzüchtung in Deutschland, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessensgemeinschaft der Biomärkte, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe. Wer wir sind: https://www.boelw.de/ueber-uns/mitglieder
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