26.07.2023 | 12:41:00 | ID: 36987 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Bundeskabinett billigt Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf Fleisch

Berlin (agrar-PR) - Künftig muss unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine Herkunftskennzeichnung aufweisen.
Das Bundeskabinett hat dazu heute einen entsprechenden Verordnungsentwurf von Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, gebilligt. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher ab Anfang 2024 über die Herkunft von jedem frischem, gekühltem und gefrorenem Stück Fleisch dieser Tiere informiert. Bisher war dies nur bei vorverpacktem Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch bestand bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung. Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Verkündung im Gesetzesblatt in Kraft.

Dazu sagt Bundesminister Özdemir: „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fleisch kaufen, wollen sie wissen, wie das Tier gehalten wurde und woher es kommt. Beides haben wir nun möglich gemacht – und damit kommen wir einer langjährigen Forderung der Landwirtschaft sowie der Verbraucherinnen und Verbrauchern nach. Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnung sind für mich ein Geschwisterpaar und gehören zusammen. Sie sind zwei wichtige Schritte auf unserem Weg, die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen. Sie machen die Leistungen unsere Landwirtinnen und Landwirte verlässlich sichtbar. Kundinnen und Kunden können so eine bewusste Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden.

Parallel zur Tierhaltungskennzeichnung wollen wir auch die Herkunftsbezeichnung im nächsten Schritt auf die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten. Leider hat die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung weiterhin keinen Vorschlag für eine EU-weite Regelung vorgelegt. Auch andere Mitgliedstaaten haben bereits nationale Regelungen getroffen. Unsere Landwirtinnen und Landwirte – gerade mit kleinen und mittelgroßen Höfen – brauchen die Chance, am Markt bestehen zu können. ‚Made in Germany‘ ist auch beim Fleisch ein von den Verbraucherinnen und Verbrauchern anerkanntes Qualitätsmerkmal: Es steht für Tierschutz, gerechte Löhne und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen."

Bereits im Mai hatte die Bundesregierung den Verordnungsentwurf gebilligt. Der Bundesrat hatte dieser Zweiten Änderungsverordnung der Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung am 7. Juli unter der Vorgabe zugestimmt, dass die Kennzeichnung bei einer überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch durch einen allgemeinen und gut sichtbaren Aushang im Laden als ausreichend gilt. Diese Anpassung wurde mit der Billigung der Vorlage im Kabinett nun übernommen.

Ebenfalls Anfang Juli hatte der Bundesrat den Weg frei gemacht für das vom Bundesminister vorgelegte Gesetz für eine Tierhaltungskennzeichnung. Die Kennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll zügig auf weitere Tierarten, Lebensphasen und Bereiche in der Verwertungskette etwa in der Gastronomie und Verarbeitungsprodukte ausgeweitet werden.

Hintergrundinformation

Deutschlands Tierhalterinnen und Tierhalter erzeugen statistisch gesehen mehr Fleisch, als in Deutschland gegessen wird. Der so genannte Selbstversorgungsgrad betrug 2022 für alle Fleischarten 116,0 Prozent. Für Schweinefleisch, das in Deutschland prozentual am häufigsten verzehrte Fleisch, lag dieser bei 125,8 Prozent.

Im Jahr 2022 wurden hierzulande knapp 2,9 Millionen Tonnen Fleisch ausgeführt, davon machte mit knapp 1,5 Millionen Tonnen Schweinefleisch gut die Hälfte aus. Gleichzeitig wurden gut 2,0 Millionen Tonnen Fleisch importiert, davon 0,7 Millionen Tonnen Schweinefleisch.

In Deutschland wird immer weniger Fleisch gegessen: Der Pro-Kopf-Verzehr lag im Jahr 2022 mit 52,0 Kilogramm seit Beginn der Messung im Jahr 1989 auf einem historischen Tiefstand.

Weitere statistische Informationen zum Thema finden Sie unter hier:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/03/PD23_N018_413.html
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