13.10.2023 | 11:31:00 | ID: 37682 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Entwurf der Landesjagdgesetz-Novelle Thema im Agrarausschuss

Schwerin (agrar-PR) - Am 18. und am 25. Oktober 2023 berät der Agrarausschuss über den Entwurf des Landes-jagdgesetzes. „Die Landesregierung hat mit dem jetzt im Agrarausschuss zu beratenden Entwurf des Landesjagd­gesetzes nicht nur die Koalitions­vereinbarung umgesetzt, sondern auch das bereits im Jahr 2019 erarbeitete Positionspapier Wald und Wild anlässlich des Runden Tisches Wald und Wild“, so der für Jagd zuständige Minister, Dr. Till Backhaus.
Bereits zum damaligen Zeitpunkt sprachen sich unter anderem die Vertreter von Landesjagdverband, Forstverein, Bund Deutscher Forstleute, Arbeits­gemeinschaft naturgemäße Waldwirtschaft und Deutsche Bundesstiftung Umwelt mit diesem Positionspapier für die Einführung der Dreijahres­abschusspläne und der digitalen Wildnachweisung sowie die Aufnahme des in der Wildbewirtschaf­tungsrichtlinie verankerten und von den Hegege­meinschaften beschlossenen Reduktions­abschusses (Mindestabschuss) in das Landesjagdgesetz aus. Auf der Grundlage dieses im Konsens erarbeiteten Positions­papiers sowie der Vorgaben der Koaliti-onsvereinbarung für die 8. Legislaturperiode wurde im Sommer 2023 ein Entwurf der Landesjagdgesetz-Novelle in die Verbands­anhörung gegeben.

Bis zum 28. Juli 2023 sind in diesem Zusammenhang vierunddreißig Stellungnahmen im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt eingegangen.

„Von vielen Seiten wurden verschiedene, aber auch gegensätzliche Forderungen, Wünsche und Vorschläge an mich herangetragen. Es ist unmöglich, allen gerecht zu werden“, so Minister Dr. Backhaus.

Die Stellungnahmen wurden auch mit dem Jagdbeirat der obersten Jagdbehörde, der den Minister berät und unterstützt, behandelt. Der Einladung zur Jagdbeirats­sitzung waren nicht nur die (jagenden) Vertreter der Gemeinden, Jagdgenossenschaften, des Naturschutzes, der Fischerei und der Forstwirtschaft gefolgt, sondern auch der Präsident des mit ca. 9.985 Jägerinnen und Jägern (63 % aller Jagdscheininhaber aus Mecklenburg-Vorpommern) mitgliederstärksten Verbandes in Mecklenburg-Vorpommern.

Als einzige Interessenvertretung forderte der Landes­jagdverband M-V, dass Hegegemeinschaften künftig Körperschaften des öffentlichen Rechts werden müssten. Nur auf diesem Wege könnten sie ihre Mitglieder rechtskräftig sanktionieren. Dieser Position stehen jedoch Vertreter des Waldaktionsbündnisses aus Naturschutz und Forstwirtschaft, die insgesamt über 13.000 Mitglieder in sich vereinigen, ablehnend gegenüber.

„Die vom Landesjagdverband beabsichtigte Zwangs­mitgliedschaft aller Jagdausübungsberechtigten in Hegegemeinschaften, die eine Änderung der Rechtsform mit sich bringen würde, wird die Jäger finanziell stärker belasten. Die bestehende und funktionierende Struktur der 59 bestehenden Hegegemeinschaften müsste aufgelöst und den aktuell geltenden Landkreisgrenzen angepasst werden“, gibt Minister Dr. Backhaus zu bedenken.

Weiterhin entschied sich der Jagdbeirat mehrheitlich für eine geringere Mindestpachtdauer als zwölf Jahre und gegen eine Erweiterung der bereits geltenden Regelung zur Nachtjagd. Dies fand im Zuge der Überarbeitung des Entwurfes Berücksichtigung.

„Der Jagdbeirat hat sich jedoch sowohl einstimmig für den Wegfall der Abschussplanung des Rehwildes als auch für den Mindestabschussplan für weibliches Rot- und Damwild sowie männliche Stücken dieser beiden Wildarten der Altersklassen 0 (Kälber) und 1 (einjährige Stücke) ausgesprochen“, berichtet Minister Backhaus. Er sei sich sicher, ebenso wie sein beratendes Gremium, dass die Jägerschaft Mecklenburg-Vorpommern den Schalenwildbestand auch ohne vollumfängliche Abschussplanung artenreich und gesund erhalten werde, schließlich würde dies nicht nur die gesetzliche Neuregelung, sondern auch die Hegeverpflichtung gebieten.

„Ich betrachte das Wild nicht als Schädling - im Gegenteil. Wald und Wild müssen nebeneinander existieren können. Allerdings ist nicht nur der Wald ohne das Wild tot, sondern auch das Wild ohne Wald.“
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