09.02.2012 | 11:14:00 | ID: 12147 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

EU-Agrarpolitik: Über 130 Vertreter des Ländlichen Raums diskutieren über Förderperiode 2014 bis 2020

Rottenburg-Baisingen (agrar-PR) - "Die zahlreiche Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern des Ländlichen Raums an der Auftaktveranstaltung zur künftigen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 zeigt, wie wertvoll Bürgerbeteiligung und transparente Politik für unsere Gesellschaft sind", sagte der Ministerialdirektor im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wolfgang Reimer, heute in Rottenburg-Baisingen (Landkreis Tübingen).
Im Mittelpunkt der Informations- und Diskussionsveranstaltung mit Verbänden und Institutionen aus ganz Baden-Württemberg stand die künftige Ausgestaltung der zweiten Säule der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik in der Förderperiode 2014 bis 2020.

Die Diskussionsgrundlage bildete der Verordnungsentwurf über den Land-wirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER). "Mit dem Vorschlag der Verordnung über die künftige Politik der ländlichen Entwicklung ist es der EU-Kommission im Großen und Ganzen gelungen, den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anliegen der 27 Mitgliedstaaten weitgehend gerecht zu werden", betonte Reimer.

Insbesondere hob der Ministerialdirektor vor über 130 Repräsentanten der landwirtschaftlichen Berufsverbände, der Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich Umwelt- und Naturschutz, Vertretern öffentlicher Stellen sowie weiteren Akteuren der ländlichen Entwicklung hervor, dass das vorgesehene umfassende Förderspektrum den Mitgliedstaaten und Regionen eine große Flexibilität bei der Gestaltung der Förderprogramme ermögliche. Es bestehe ausreichend Spielraum, um dem regionalen Handlungsbedarf in den Bereichen Agrarumwelt, Nahrungsmittelerzeugung und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft gerecht zu werden.

Das Prinzip "Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen" entspreche der Grundsatzforderung der grünroten Landesregierung. Damit erhielten die Ökologie und der Tierschutz den notwendigen höheren Stellenwert. Reimer erneuerte die Forderung nach einer angemessenen finanziellen Ausstattung der Zweiten Säule. Der notwendige europäische Mehrwert, der durch die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, zur Verbesserung der Biodiversität und zum Schutz der Ressourcen geleistet werden müsse, könne nur mit einem entsprechenden finanziellen Beitrag des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gelingen.

Baden-Württemberg habe in diesem Sinne bereits im vergangenen Jahr an den deutlichen Beschlüssen der Agrarministerkonferenz und des Bundesrates mitgewirkt. Mit der stärkeren Betonung von Bildung und Beratung habe die EU-Kommission die ELER-Verordnung in einem wichtigen Bereich weiter entwickelt, hob Reimer hervor.

Es werde eine umfassende und ganzheitliche Betriebsberatung ermöglicht. Kritisch beurteilte der Ministerialdirektor dagegen den von der Kommission vorgeschlagenen Förderbereich "Risikomanagement". Das Risikomanagement sei eindeutig der Ersten Säule zuzuordnen. Reimer kritisierte darüber hinaus ein mit den Legislativvorschlägen zur Gemeinsamen Agrarpolitik klar erkennbares weiteres Aufblähen der Bürokratie. "Mich erfüllt diese Entwicklung mit großer Sorge. Wir brauchen ein Europa der Bürger und nicht ein Europa der Bürokraten", sagte Reimer.

Zum Hintergrund:

Die Partner des ländlichen Raums sind aufgefordert, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in den nächsten Wochen Vorschläge für die Programmplanung 2014 bis 2020 zukommen zu lassen. Sie werden weiterhin an der Entwicklung des Programms beteiligt. Die endgültigen EU-Verordnungen sowie die zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind nicht vor Ende 2012/ Anfang 2013 zu erwarten. Die Programmplanung ist bis Jahresmitte 2013 bei der EU-Kommission einzureichen. Die Genehmigung wird dann Ende 2013 erwartet.

In der derzeit laufenden Programmphase 2007 bis 2013 stehen insgesamt in Baden-Württemberg 676 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Hinzu kommen 1,2 Milliarden Euro nationale Mittel von Bund und Land, so dass die Förderprogramme für die Entwicklung des ländlichen Raums im 7-Jahres-Zeitraum rund 1,9 Milliarden Euro umfassen. Diese fließen überwiegend in Agrarumweltmaßnahmen, in die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie in die Agrarinvestitionsförderung. Die Förderprogramme sind im Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2007 bis 2013 (MEPL II; www.mepl.landwirtschaft-bw.de) zusammengefasst. (pd)
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