25.07.2023 | 11:21:00 | ID: 36974 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung sichern statt Blankoscheck für Konzerne!

Hamm (agrar-PR) - Minister Özdemir muss in Brüssel den Gesetzesvorschlag für Pflanzen aus neuen Gentechnik-Verfahren zurückweisen
Heute beraten die EU-Agrarminister:innen über einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zur Deregulierung neuer Gentechnik-Pflanzen.

Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, kommentiert:
„Wir Bäuer:innen beharren mit der Zivilgesellschaft zusammen darauf, dass wir auch in Zukunft selbstbestimmt entscheiden wollen, was wir säen, ernten, verarbeiten und essen. Warum sollen wir unseren Wettbewerbsvorteil - gentechnikfrei erzeugen zu können - zu Gunsten der Abhängigkeit von Gentechnikkonzernen aufgeben? Wir haben uns den gentechnikfreien Markt aufgebaut, weil die Verbraucher:innen Wahlfreiheit haben möchten. Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zu den neuen Gentechnik-Pflanzen dient allein den Konzerninteressen. Sie bekämen einen Blankoscheck und müssten keine Verantwortung mehr übernehmen für eventuelle Folgeschäden ihrer Gentechnik-Pflanzen. Sie könnten ihre Marktmacht mit noch mehr Patenten auf Saatgut ausbauen.“

Annemarie Volling weiter:
„Mit uns nicht! Die Aufgabe der EU-Agrarminister:innen ist es, die gentech¬nik¬freie Lebensmittelerzeugung vom Saatgut bis zum Teller sicherzustellen. Der Gesetzes-vorschlag macht dies unmöglich, deshalb ist er klar zurückzuweisen. Denn würde der Gesetzesentwurf durchkommen, würde dieser das Ende der Wahlfreiheit und das Aus der gentechnikfreien konventionellen und ökologischen Saatgut- und Lebens-mittelerzeugung bedeuten. Der Vorschlag sieht vor, dass einen Großteil der möglicherweise zu erwartenden neuen Gentechnik-Pflanzen (die sog. Kategorie 1) gar nicht mehr nach bestehendem EU-Gentechnikrecht reguliert werden sollen. Risikoprüfung und Zulassungsverfahren sollen abgeschafft werden, obwohl auch diese Pflanzen nachweis-lich Risiken bergen können. Für Züch¬ter:innen, Bäuer:innen und Verarbeitungsunter-nehmen und den Handel gäbe es kei¬ner¬lei Möglichkeiten mehr, die gentechnikfreie Erzeugung sicherzustellen. Eine Koexis¬tenz zwischen Gentechnikanbau und gentechnik-freiem Anbau ist unmöglich. Wir er¬warten, dass Bundesminister Özdemir den Plänen der EU-Kommission energisch entgegentritt, wie dies z.B. schon die österreichische Bundesregierung angekündigt hat.“

Weitere Informationen
Am 5. Juli 2023 hat die EU-Kommission ihren Gesetzesvorschlag zur Deregulierung von neuen Gentechnik-Pflanzen vorgelegt. Dieser wird in den kommenden Monaten von den EU-Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament beraten – er kann auch zurückgewiesen werden.

Geht es nach der EU-Kommission sollen zukünftig nur noch transgene gentechnisch veränderte Organismen nach bestehendem EU-Gentechnikrecht reguliert werden. Pflanzen, die mithilfe sogenannter neuer Gentechnik (NGT) wie CRISPR/Cas erzeugt worden sind, sollen entweder gar nicht mehr nach EU-Gentechnikrecht reguliert werden (sog. Kategorie 1) oder sehr abgeschwächt reguliert werden (sog. Kategorie 2). Beides ist abzulehnen. Denn auch neue Gentechniken sind Gentechnik und sie bergen spezifische Risiken. Diese müssen geprüft werden und solche Pflanzen dürfen nicht einfach intransparent und unkontrollierbar und nicht mehr rückholbar in unser Saatgut, unsere Lebensmittelerzeugung, unsere Umwelt und auf unsere Teller kommen. Stattdessen müssen auch die neuen Gentechnik-Pflanzen nach bestehendem EU-Gentechnikrecht reguliert bleiben.

Die aktuelle Stellungnahme der AbL zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zu den neuen Gentechnik-Pflanzen finden Sie hier:
https://www.abl-ev.de/publikationen

Kontakt für die Presse:
Annemarie Volling
Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.
Mobil: 0160-96760146

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59065 Hamm
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