Bad Kreuznach (agrar-PR) - Mit Zustimmung im Grundsatz hat
die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zum Entwurf der
Landesregierung für eine Neufassung des Landesjagdgesetzes Stellung
genommen. Ökonomierat Norbert Schindler, Präsident der Kammer, begrüßte
insbesondere die Flexibilisierung der Vorgaben bei der Formulierung von
Jagdpachtverträgen, mit der die Verpachtbarkeit von Jagdbezirken
maßgeblich gefördert werde. Aus den von der Kammer vorgeschlagenen
partiellen Änderungsvorschlägen hob Präsident Schindler vor allem die
Gleichstellung von Weinbergen mit anderen Kulturen bei der Regelung
von Wildschäden hervor.
Die Verringerung der Mindestpachtzeit von neun auf
fünf Jahre mache die Entscheidung für eine Pachtübernahme leichter,
wobei die Möglichkeit, individuell länger Vertragslaufzeiten zu
vereinbaren,
nicht ausgeschlossen werde. Präsident Schindler geht davon
aus, dass damit die Bereitschaft eine Jagdpacht und die damit
verbundenen Aufgaben und Verantwortungen zu übernehmen, wieder zunehmen
wird. Aus einer Reihe von Änderungsvorschlägen hebt Präsident
Schindler eine Präzisierung und auf mehr Effizienz ausgerichtete
Formulierung der Gesetzespassagen zum Thema Wildschäden hervor. Hier
sollten etwa Abschussvereinbarungen zur Verhinderung von Wildschäden
nicht auf einzelne Arten begrenzt werden,
sondern für alle Tier
gelten, die derartige Schäden anrichten. Darüber hinaus sei eine
ausschließende Sonderbehandlung von Weinbergen im Wildschadensfall
nicht sachgerecht. Vielmehr sieht die Kammer hier auch angesichts
einer Zunahme der Schäden eine Gleichstellung mit anderen Kulturen
gefordert.
Eine dahingehende Reglung entspreche der begrüßenswerten
Tendenz der Gesetzesnovelle, der Vermeidung von Wildschäden eine
höhere Bedeutung einzuräumen.