10.09.2014 | 19:25:00 | ID: 18614 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Minister trifft Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes

Schwerin (agrar-PR) -

Im Tierheim Schlage, Landkreis Rostock, traf Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Thomas Schröder, den Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir wollen den Tierschutz weiter voran bringen. Daher müssen Tierhalter, Tierschützer und Verbraucher weiter den Dialog führen. Daher bin ich sehr froh, dass die morgen beginnende MeLa sich neben einem Ausstellungs- auch zu einem Diskussionsforum entwickelt hat“, hob der Minister vor.

Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Erfolge auf dem Gebiet des Tierschutzes erreicht. „Natürlich sind wir noch nicht am Ende und müssen uns weiter für mehr Tierwohl einsetzen. Doch es muss bei aller berechtigten Kritik auch der richtige Adressat gefunden werden. Denn es kann nicht sein, dass man gegen die Landwirtschaft demonstriert, aber vor den Zentralen der großen Lebensmittelkonzerne sehe ich nie Demonstranten. Und von dort aus werden die Bedingungen diktiert, wie Landwirtschaft produzieren soll und nicht anders herum“, verdeutlichte der Minister.

Allerdings werden auch Begriffe in der Öffentlichkeit benutzt, wie z.B. ‚Massentierhaltung‘, die weder rechtlich noch eindeutig wissenschaftlich definiert. Das Tierschutzrecht sieht keine Bestandsobergrenzen vor. Allerdings hat jedes Einzeltier – unabhängig von der Gesamtzahl der in einer Einheit gehaltenen Tiere – einen Anspruch auf den Schutz seines Wohlbefindens, eine seiner Art und seinen Bedürfnissen angemessene Unterbringung, Pflege und Ernährung. Diesem Anspruch müssen auch Großanlagen genügen. Hinzu kommt, dass Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich der Bundesländer (41 Nutztiere auf 100 Hektar) eine sehr geringe Viehdichte hat. „So nimmt die Viehdichte in Ländern mit grünen Landwirtschaftsministern weiter zu oder bleibt auf hohem Niveau. So sind es 122 in Niedersachsen oder 125 in Nordrheinwestfalen. Ich habe jedenfalls die Bundesregierung darauf im Koalitionsvertrag von 2013 gedrängt, bundeseinheitliche Bestandsobergrenzen in der Nutztierhaltung zu entwickeln und damit zu definieren“, stellte Dr. Backhaus klar.

Hinzu kommt, dass das Agrarförderprogramm nur Nutztierhaltungsbetriebe fördert, die beim Tierschutz über das notwendige Maß hinaus gehen. Dazu zählt auch ein größeres Platz- und Betätigungsangebot. Bezuschusst werden außerdem nur noch Unternehmen, deren Viehbesatz 2 Großvieheinheiten pro Hektar nicht überschreitet und somit ausreichend Fläche vorweisen. „Das ist vielen leider nicht klar. Wir fördern keine dieser gigantischen Anlagen“, unterstrich der Minister.

Tierschutz ist eine Daueraufgabe für jeden Einzelnen. Dabei müssen Gesetze und Verordnungen der EU, Deutschlands und Mecklenburg-Vorpommerns eingehalten werden. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz kommt dem Menschen, also zuerst jedem einzelnen Tierhalter, eine besondere Verantwortung zu. Dem Staat obliegt ist, die Einhaltung des Tierschutzes zu überprüfen. Das gilt für die Haltung von Haus- und Nutztieren gleichermaßen. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern arbeitet auch auf Bundesebene daran, die Tierschutzbestimmungen weiter zu optimieren. „Tierschutz kann nur funktionieren, wenn er von allen Beteiligten mitgetragen wird. Die meisten Regelungen zur Nutztierhaltung werden vorab mit Tierhaltern, Veterinärbehörden und dem Tierschutzbund diskutiert und beraten. Damit gehen wir in unserem Bundesland einen besonderen Weg. Doch auch das Engagement jedes einzelnen ist gefragt. Sofern Missstände in der Tierhaltung beobachtet werden, müssen umgehend die zuständigen Behörden, die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte, kontaktiert werden. Nur so kann dann auch ein effektiver Tierschutz funktionieren“, so Dr. Backhaus. (regierung-mv)

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